Am 19. Oktober gegen 13.10 Uhr hat eine Streife der Bundespolizei, am Bahnhof Kaiserslautern, eine weibliche Person festgestellt, welche zu diesem Zeitpunkt zur Fahndung ausgeschrieben war. Bei der Kontrolle weigerte sich die Frau zuerst Angaben zu Ihrer Person zu machen und gab dann falsche Personalien an. Ein Abgleich mit dem Fahndungsfoto ließ jedoch kaum Zweifel zu und bei der anschließenden Durchsuchung wurde als letzter Beweis der Personalausweis aufgefunden. Die Person verbüßt nun eine Haftstrafe, einmal eine Reststrafe von 522 Tagen wegen Beleidigung, sowie aufgrund eines zweiten Haftbefehls weitere 122 Tage wegen Körperverletzung.
Quelle Text/Bild:
Bundespolizeiinspektion Kaiserslautern
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Kaiserslautern, 22.10.2019