Die neuen Stromer von Opel haben vor wenigen Wochen auf der Internationalen Automobil-Ausstellung in Frankfurt ihre Publikumspremiere gefeiert. Der Opel Corsa-e und der Opel Grandland X Hybrid4 (Kraftstoffverbrauch gemäß WLTP1: 1,4-1,3 l/100 km, CO2-Emission 32-29 g/km; gemäß NEFZ2: 1,6-1,5 l/100 km, 36-34 g/km CO2) sind bereits seit Juni bestellbar und kommen Anfang 2020 zu den Kunden. Diese können kräftig von Steuervorteilen und Förderprogrammen für E-Mobilität profitieren: Die Bemessungsgrundlage zur Ermittlung des zu versteuernden geldwerten Vorteils – „Dienstwagensteuer“ – halbiert sich, es gibt finanzielle Unterstützung für die Ladeinfrastruktur, batterie-elektrische Fahrzeuge wie der Corsa-e sind Kfz-Steuer befreit, und die Energiekosten pro gefahrenen Kilometer sinken deutlich im Vergleich zu konventionellen Antrieben. Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) listet zudem beide Opel-Stromer als förderfähige Elektrofahrzeuge. Damit können Käufer den Umweltbonus in Anspruch nehmen. Die Umweltprämie gilt auch für gewerblich genutzte Fahrzeuge, unabhängig von Kauf oder Leasing.
Niedriger CO2-Wert: Grandland X Hybrid4 als Dienstwagen voll förderfähig
Dienstwagenfahrer, die ihr Auto auch privat nutzen dürfen, können außerdem einen weiteren Steuervorteil nutzen. Bislang musste ein Prozent des Listenpreises eines Autos als geldwerter Vorteil versteuert werden. Seit dem 1. Januar 2019 sind für Elektroautos und Plug-in-Hybride 50 Prozent des Listenpreises als Bemessungsgrundlage maßgebend – damit halbiert sich die Steuerbelastung sowohl für die Privatnutzung als auch bei der Entfernungspauschale. Diese Regelung gilt mindestens bis zum 31. Dezember 2021. Hybridautos, die nach dieser Regelung versteuert werden, müssen einige Voraussetzungen erfüllen. So ist ein Anschluss zum externen Aufladen Pflicht. Das Fahrzeug darf außerdem nicht mehr als 50 Gramm CO2 pro Kilometer nach NEFZ2 ausstoßen; alternativ darf die rein elektrische Reichweite die 40-Kilometer-Grenze nicht unterschreiten. Mit dem Grandland X Hybrid4 sind Kunden von Opel auf der sicheren Seite, denn der Plug-in-Hybrid glänzt mit einem niedrigen WLTP-Verbrauch1 von nur 1,4-1,3 l/100 km und damit CO2-Emissionen von gerade einmal 32-29 g/km. Außerdem liegt die rein elektrische Reichweite mit bis zu 59 Kilometer gemäß WLTP-Fahrzyklus1 (69 Kilometer gemäß NEFZ2) deutlich über der geforderten Reichweitenuntergrenze.
Steuern runter für E-Mobile: Mehrere Hundert Euro pro Jahr weniger zahlen
In der Praxis ergeben sich dadurch sowohl für den Grandland X Hybrid4 als auch für den Corsa-e erhebliche Vorteile. Das heißt konkret: Als umfangreich ausgestatteter INNOVATION ist der Grandland X Hybrid4 für 51.165 Euro bestellbar (UPE inkl. MwSt.). Nur ein halbes Prozent davon, also 255,83 Euro, müssen monatlich als geldwerter Vorteil für die private Nutzung angegeben werden.
Der geldwerte Vorteil erhöht das zu versteuernde Einkommen. Bei einem persönlichen Grenzsteuersatz von 40 Prozent kostet der Grandland X Hybrid4 als Firmenwagen pro Jahr knapp 1.230 Euro3 weniger Steuern als für einen im Preis vergleichbaren Verbrenner. Beim Corsa-e Selection und einem Anschaffungspreis von 29.900 Euro (UPE) ergibt sich eine jährliche Steuerersparnis von rund 720 Euro3.
Aus der Perspektive der Kfz-Steuer gibt es Elektromobilität sogar zum Nulltarif, denn Kunden, die bis zum 31.12.2020 einen Corsa-e erstmals zulassen, zahlen zehn Jahre lang keine Kfz-Steuer. Wird der Corsa-e innerhalb dieser zehn Jahre verkauft, geht die Steuerbefreiung für den dann noch verbleibenden Zeitraum auf den neuen Halter über.
Zuschuss oder günstiger Strom: Länder und Versorger legen Förderprogramme auf
Während Umweltprämie, Dienstwagen- und Kfz-Steuer nach bundesweit einheitlichen Regeln veranschlagt werden, lohnt sich bei der Anschaffung der Ladeinfrastruktur der Blick auf regional unterschiedliche Angebote. Viele Bundesländer beteiligen sich an den Kosten für die Verlegung notwendiger Stromleitungen. So hat beispielsweise das Land Nordrhein-Westfalen das Sofortprogramm Elektromobilität aufgelegt. Eine private Ladestation wird hier mit bis zu 1.000 Euro bezuschusst, öffentlich zugängliche Ladepunkte bei Unternehmen sogar mit bis zu 5.000 Euro. Neben den öffentlichen Förderprogrammen von Ländern, Städten oder Kommunen unterstützen oft auch lokale Energieversorger den Umstieg zur Elektromobilität mit günstigen Ladetarifen oder einem Zuschuss für die Installation einer Wallbox. Auf diese Weise rechnet sich der Umstieg auf den neuen Opel Corsa-e oder den Grandland X Hybrid4 gleich in mehrfacher Hinsicht.
Förderung: Opel Corsa-e und Grandland X Hybrid4 jetzt mit Umweltbonus
Grundsätzlich heißt es, dass batterie-elektrische Fahrzeuge mit 4.000 Euro und Plug-in-Hybride mit 3.000 Euro gefördert werden. Der Umweltbonus wird zur Hälfte durch die Automobilhersteller (Eigenanteil) und zur Hälfte durch einen Bundeszuschuss (Bundesanteil) gewährt. In der Praxis ist die Einsparung für den Kunden durch eine reduzierte Mehrwertsteuer noch größer.
Dazu ein Rechenbeispiel: Der sehr gut ausgestattete Opel Corsa-e First Edition mit 100 kW (136 PS) hat einen Listenpreis von 32.900 Euro inklusive Mehrwertsteuer. Die Herstellerförderung von 2.000 Euro wird vom Nettopreis (27.647 Euro) abgezogen. So werden daraus 25.647 Euro. Nun kommt die Mehrwertsteuer von 4.873 Euro hinzu, womit der Preis bei 30.520 Euro liegt. Nach Rechnungsstellung folgt dann die staatliche Förderung von erneut 2.000 Euro. Der komplette Umweltbonus reduziert die Anschaffungskosten für den Opel Corsa‑e First Edition also auf 28.520 Euro. Der Kunde spart 4.380 Euro.
Bei von außen aufladbaren Hybridfahrzeugen (PHEV) liegt der Umweltbonus bei jeweils 1.500 Euro (Eigen- und Bundesanteil). Nach der obigen Formel reduzieren sich beim Opel Grandland X Hybrid4 INNOVATION mit Allradantrieb (Kraftstoffverbrauch gemäß WLTP1: 1,4-1,3 l/100 km, CO2-Emission 32-29 g/km; gemäß NEFZ2: 1,6-1,5 l/100 km, 36-34 g/km CO2) die Anschaffungskosten entsprechend. Der Listenpreis des top ausgestatteten SUV beträgt 51.165 Euro. Nach Abzug des Umweltbonus bleibt eine Summe von 47.880 Euro. Der Käufer wird durch die Förderung von Staat und Automobilhersteller also um 3.285 Euro entlastet.
[1] Die genannten Reichweitenangaben, Kraftstoffverbrauchs- und CO2-Emissionswerte sind vorläufig und wurden anhand der WLTP Testverfahren bestimmt (VO (EG) Nr. 715/2007 und VO (EU) Nr. 2017/1151).
[2] Die genannten Reichweitenangaben, Kraftstoffverbrauchs- und CO2-Emissionswerte wurden anhand der WLTP Testverfahren bestimmt und in NEFZ-Werte rückgerechnet, um Vergleichbarkeit mit anderen Fahrzeugen zu gewährleisten (VO (EG) Nr. 715/2007, VO (EU) Nr. 2017/1151 und VO (EU) Nr. 2017/1153).
[3] Anschaffungspreis in Euro x 0,5 % Dienstwagenbesteuerung pro Monat x 12 Monate x 40 % Grenzsteuersatz. Entfernungspauschalen und sonstige spezifische einkommensteuerliche oder regionale Regelungen sind bei der Berechnung nicht berücksichtigt.
Quelle Text/Bild:
Adam Opel GmbH
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Rüsselsheim, 21.10.2019