Weil sie sich unberechtigt in der Nacht zum Montag im Warmfreibad aufhielten, kommt auf vier Personen im Alter von 21 bis 25 Jahren eine Strafanzeige wegen des Verdachts des Hausfriedensbruchs zu. Zeugen informierten gegen 1 Uhr die Polizei wegen der ungebetenen Schwimmgäste.
Die Polizei warnt: Nachtschwimmen in einem „leeren“ Freibad ist sicherlich schön, aber nicht ungefährlich. In einer Notsituation ist keine Badeaufsicht da, die helfen könnte. Außerdem kann der unberechtigte Aufenthalt in einem Schwimmbad strafbar sein. |erf
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Polizeidirektion Kaiserslautern
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Kaiserslautern, 01.07.2019