OB ruft zur Teilnahme an Inklusionsbeirat auf – Wahlversammlung am 18. Mai
Um Menschen mit Behinderung mehr Mitspracherecht zu geben, hat der Stadtrat im letzten Jahr beschlossen, einen Inklusionsbeirat einzurichten. Eine entsprechende Satzung wurde am 4. Februar 2019 verabschiedet, am 18. Mai findet nun die Wahlversammlung statt.
Der Inklusionsbeirat soll bei allen Angelegenheiten, die Belange der behinderten Einwohnerinnen und Einwohner der Stadt berühren, gehört werden. Das betrifft etwa die barrierefreie Gestaltung von baulichen und sonstigen Anlagen oder Fragen zu Leistungen zur Teilhabe für behinderte Menschen. Der Beirat soll den Stadtrat, seine Gremien, die Verwaltung und den Behindertenbeauftragten unterstützen und beraten und hat das Recht, sich mit Anträgen und Anfragen an die Verwaltung und mit Anträgen und Empfehlungen an den Stadtrat zu wenden. Die Geschäftsführung obliegt dem Behindertenbeauftragten der Stadt Kaiserslautern.
Oberbürgermeister Klaus Weichel unterstützt die Einrichtung des Beirats ausdrücklich: „Menschen mit Behinderung machen einen großen Teil unserer Gesellschaft aus. Ihnen ein Mitspracherecht in allen Belangen der Inklusion zu geben, ist überfällig.“ Im Bereich Inklusion habe sich, so das Stadtoberhaupt, in Kaiserslautern in den vergangenen Jahren „unheimlich viel getan“. So sei Kaiserslautern inzwischen die Region mit der größten Dichte an Inklusionsarbeitsplätzen in Rheinland-Pfalz. Weichel lobte ausdrücklich die Arbeit des inzwischen aufgelösten Arbeitskreises „Barrierefreie Stadt“, des städtischen Inklusionsbeauftragten Peter Wildt sowie des Netzwerks „Kaiserslautern inKLusiv“, das seit 2014 als Klammer für die vielen Aktivitäten der unterschiedlichen Organisationen und Institutionen in der Stadt fungiere. Dass Kaiserslautern über einen Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention verfüge, verdanke man der Arbeit von Kaiserslautern inKLusiv. „Mit einem Inklusionsbeirat heben wir das Thema aber noch mal auf einen anderen Level, indem wir es unmittelbar in der Stadtpolitik verankern“, ist der Rathauschef von der neuen Einrichtung überzeugt. „Wer eine Behinderung hat, hat hier eine große Chance zur Mitsprache“, so Weichel weiter, „ich würde mich freuen, wenn möglichst viele an der Wahl teilnehmen oder gar kandidieren.“
Zusammensetzen wird sich der Beirat aus acht gewählten Vertretern der Gruppe der Menschen mit Behinderung, dem Behindertenbeauftragten sowie einem Vertreter des Vereins Kaiserslautern InKLusiv. Komplettiert wird der Beirat durch fünf Mitglieder des Stadtrats – die werden jedoch erst bei der konstituierenden Sitzung des neuen Stadtrats nach den Kommunalwahlen bestimmt. Die erste Sitzung des Inklusionsbeirats wird daher erst nach den Sommerferien stattfinden.
Die Wahlversammlung für die acht Vertreter aus der Gruppe der Betroffenen sowie acht Stellvertreter findet am Samstag, den 18. Mai 2019, in der Veranstaltungshalle des Inklusionsbetriebes Gartenschau Kaiserslautern, Lauterstraße 51, statt. Einlass ist um 14.30 Uhr, Beginn der Versammlung um 15.30 Uhr. Vor dem Eingangsbereich der Veranstaltungshalle sind genügend Behindertenparkplätze vorhanden. Die Räumlichkeiten sind barrierefrei erreichbar.
Wahlberechtigt sind Personen, die mindestens 18 Jahre alt sind, in Kaiserslautern ihren Wohnsitz haben und selbst zu dem Personenkreis der Menschen mit Behinderung zählen oder die gesetzliche Vertretung einer Person aus dem Personenkreis innehaben. Der Wohnsitz ist durch Vorlage des Personalausweises beim Einlass nachzuweisen.
Bei Fragen können sich Interessierte an den Behindertenbeauftragten der Stadt Kaiserslautern wenden. Dort können sich Kandidaten auch bereits vorab bewerben. Wer einen Gebärdendolmetscher zur Unterstützung benötigt, meldet sich bitte bis spätestens 3. Mai 2019.
Kontakt:
Peter Wildt
Behindertenbeuaftragter der Stadt Kaiserslautern
Rathaus-Nord, Benzinoring 1
4. Obergeschoss, Zimmer 403
Telefon: 365 2259
peter.wildt@kaiserslautern.de
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Pressestelle der Stadtverwaltung Kaiserslautern,
Willy-Brandt-Platz 1,
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Kaiserslautern, 30.04.2019