Auf Basis des am 4. Dezember verkündeten und heute zugestellten Urteils des VG Neustadt hat das Polizeipräsidium Westpfalz dem Rechtsbeistand von Herrn EKHK a.D. Uwe Leitheiser mehrere Gesprächsangebote und zuletzt am 17. Dezember einen konkreten Vergleichsvorschlag übermittelt, um die Angelegenheit einvernehmlich zu klären.
Das Angebot erfolgt vor dem Hintergrund der Ereignisse aus April 2022. Damals waren disziplinarrechtliche Maßnahmen gegen Herrn Leitheiser ergriffen worden, die nachfolgend Gegenstand gerichtlicher Prüfung wurden. Mit Urteil vom 4. Dezember 2024 stellte das Verwaltungsgericht Neustadt/Weinstraße fest, dass das Verbot der Führung der Dienstgeschäfte in formeller Hinsicht rechtmäßig gewesen und die angegriffene Verfügung insbesondere verfahrensfehlerfrei zustande gekommen sei. Das Gericht wies in seiner Urteilsbegründung darauf hin, dass die Verfügung gegen den Kläger den überwiegenden Teil des Zeitraums und vor allem zum besonders relevanten Zeitpunkt der auf dieser Grundlage erfolgten belastenden Maßnahmen Anfang April 2022 gerechtfertigt war und erst zu einem deutlich späteren Zeitpunkt keine Rechtfertigung mehr fand.
Die Verbotsverfügung habe erlassen werden dürfen, da sie dem Schutz der Integrität des Dienstbetriebs der Behörde und des Vertrauens in die staatliche Institution der Polizei gedient habe. Allerdings habe es nach der Vernehmung eines Zeugen ab dem 24. Mai 2022 keine nachvollziehbaren Ermittlungsansätze mehr gegeben, die eine Aufrechterhaltung der Maßnahme aufgrund zwingender dienstlicher Gründe gerechtfertigt hätten.
Polizeipräsident Hans Kästner betonte: „Mit dem Vergleichsangebot wollen wir einen konstruktiven Schlussstrich ziehen. Wir werden von uns aus gegen das Urteil des VG Neustadt kein Rechtsmittel einlegen und wollen das laufende Disziplinarverfahren einvernehmlich ohne Verhängung einer Disziplinarmaßnahme abschließen. Mit diesem Verfahrensvorschlag wollen wir Klarheit schaffen und das Verfahren zu einem für alle Beteiligten vertretbaren Abschluss bringen.“
Dem Angebot ging eine sorgfältige Prüfung der Vorgänge voraus, in deren Rahmen alle relevanten Erkenntnisse und Umstände umfassend abgewogen wurden. |ppwp
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Kaiserslautern, 21.12.2024