RLP Neues Klimaschutzgesetz – spätestens 2040 soll Klimaneutralität erreicht werden

Ministerpräsident Alexander Schweitzer, Umweltministerin Katrin Eder und Wirtschaftsministerin Daniela Schmitt stellen den Entwurf des neuen Klimaschutzgesetzes vor: „Unsere Klimaschutzpolitik ist von der Balance zwischen Klimaschutz, Wettbewerbsfähigkeit und Sozialverträglichkeit geprägt.“

„Klimaschutz ist ein Schwerpunkt unserer Landesregierung. Wir verfolgen dabei das Ziel, in Rheinland-Pfalz bis spätestens 2040 Klimaneutralität zu erreichen und damit unseren Beitrag für die Erreichung der Pariser Klimaschutzziele – den Schutz von Menschen und Ökosystemen – zu leisten. Die Folgen des Klimawandels sind schon jetzt spürbar, auch in Rheinland-Pfalz – ob in den Städten, in den Wäldern oder auf den Feldern. Dem trägt der Entwurf des neuen Klimaschutzgesetzes Rechnung“, betonten Ministerpräsident Alexander Schweitzer, Klimaschutzministerin Katrin Eder und Wirtschaftsministerin Daniela Schmitt auf der Pressekonferenz anlässlich der Behandlung des Gesetzentwurfs im Kabinett.

Die Landesregierung hat bereits 2001 das Agenda-21-Programm aufgelegt und als eines der ersten Länder seit 2014 ein Klimaschutzgesetz. Damit ist Rheinland-Pfalz ein Vorreiter unter den deutschen Ländern.

„Das Ziel eines klimaneutralen Rheinland-Pfalz werden wir nur erreichen, wenn wir die Rheinland-Pfälzerinnen und Rheinland-Pfälzer und unsere Unternehmerinnen und Unternehmer von den Klimaschutzmaßnahmen überzeugen und für‘s Mitmachen gewinnen. Die Bürgerinnen und Bürger profitieren von wirksamen Klimaschutzmaßnahmen, weil sie die Klimawandelfolgen wie Starkregen, Dürre, Hitze und Trockenheit begrenzen. Sie profitieren vom Ausbau der Erneuerbaren Energien, weil die Strompreise so unabhängig von fossilen Importen planbar werden und die Kommunen von den Erlösen aus Windkraft oder Solarfeldern finanziell stark profitieren können. Deswegen stellen wir heute einen ausgewogenen Gesetzentwurf vor, mit dem wir die Klimaneutralität bis 2040 in Rheinland-Pfalz erreichen können und gleichzeitig unsere Standortbedingungen für einen starken Wirtschaftsstandort mit guten Arbeitsplätzen und Zukunftsinvestitionen sichern“, so Ministerpräsident Schweitzer, Ministerin Eder und Ministerin Schmitt weiter.



„Klimaschutz ist eine große gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Der Gesetzentwurf schlägt eine Brücke zwischen Ökologie, Ökonomie und sozialer Absicherung. Im Transformationsrat, bei Gesprächen in Unternehmen und mit Gewerkschaften spüre ich im ganzen Land den Willen und auch große Anstrengungen für mehr Klimaschutz. Ich erlebe niemanden, der den Klimawandel abstreitet oder Klimaschutz grundlegend ablehnt. In den Jahren bis 2040 und darüber hinaus geht es darum, die Zukunftschancen zu nutzen und Rheinland-Pfalz in der klimaneutralen Transformation als Investitionsstandort attraktiv fortzuentwickeln und so die Verlagerung von Industrie ins Ausland zu vermeiden und durch die Förderung von Klimaschutz das Land ökologisch, sozial und ökonomisch nachhaltig in die Zukunft zu führen“, erklärte Ministerpräsident Alexander Schweitzer.

Katrin Eder, Ministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität hob hervor: „Mit dem neuen Klimaschutzgesetz setzt Rheinland-Pfalz seinen bereits im Gesetz von 2014 eingeschlagenen des Weg Klimaschutzes konsequent fort. Der Entwurf unserer Gesetzesnovelle zeigt nun erstmals den Weg auf, wie wir bis spätestens 2040 Klimaneutralität in Rheinland-Pfalz erreichen werden – und damit zehn Jahre früher als im geltenden Gesetz. Einen wesentlichen Anteil für die Zielerreichung leistet der Ausbau der Erneuerbaren Energien. In der Konsequenz schreibt das Gesetz das Ziel fest, bis 2030 bilanziell den eigenen Stromverbrauch zu 100 Prozent möglichst im Land zu produzieren.“ Zur Erfolgskontrolle sehe das Gesetz eine Klimaschutzstrategie, ein Klimaschutzmaßnahmenregister und ein Controlling der Maßnahmen vor.

„Um unsere sehr ambitionierten Ziele erreichen zu können, verbindet der Gesetzentwurf einen Dreiklang aus Verbindlichkeit, Verantwortlichkeit und Transparenz. Er regelt gesetzliche Ziele für Emissionseinsparungen auf dem Weg zu 2040 und formuliert erstmals Sektorziele für die Klimaneutralität. Er regelt den Prozess, um im Rahmen des Klimamaßnahmenregisters ausreichende Klimaschutzmaßnahmen für die Zielerreichung zu erarbeiten und umzusetzen. Dafür benennt er in den Handlungsfeldern die verantwortlichen Ministerien. Und er schafft Transparenz, in dem die Öffentlichkeit über eine Onlineplattform die Fortschritte der Landesregierung einsehen und so die Fortschritte bewerten kann. Das Gesetz wird ausschließlich die Landesregierung binden. Damit ein Klimaschutzgesetz wirkt, muss es immer auch den Ausgleich finden, mit den Herausforderungen, denen unsere Gesellschaft begegnet. Mit dem Entwurf des neuen Klimaschutzgesetzes gelingt uns genau dieser Ausgleich“, so Ministerin Eder weiter.

Daniela Schmitt, Ministerin für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau betonte: „Echte Nachhaltigkeit in ihren drei Dimensionen – ökonomisch, sozial und ökologisch – können wir nur erreichen, wenn unser Wirtschaftsstandort international wettbewerbsfähig bleibt. Die Möglichkeit, Gewinne zu erwirtschaften, ist die Grundlage dafür, dass unsere Unternehmen auch in Zukunft in Forschung, Entwicklung und Spitzentechnologien investieren können. Unternehmen treiben den Wandel voran – und das machen viele von ihnen schon heute. Als Landesregierung setzen wir daher auf eine Vielzahl von Maßnahmen, um die Wirtschaft auf diesem Weg der Transformation durch Innovation aktiv zu unterstützen. An der internationalen Wettbewerbsfähigkeit hängen zudem gute und sichere Arbeitsplätze und Investitionsfähigkeit in moderne Infrastruktur. Deshalb schafft der heute im Kabinett beratene Entwurf des neuen Klimaschutzgesetzes eine Balance zwischen Wettbewerbsfähigkeit, Sozialverträglichkeit und Klimaschutz. Diese Balance ist zwingend notwendig, um die gesellschaftliche Akzeptanz für den Klimaschutz nicht zu verlieren.“

Der Ministerrat hat heute den Gesetzentwurf im Grundsatz gebilligt. Nun folgen die Verbändeanhörung, die Beratung im Kommunalen Rat und eine formaljuristische Prüfung. Nach anschließendem Beschluss des Kabinetts wird der Gesetzentwurf dem Landtag zur Beratung und Beschlussfassung zugeleitet.

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Mainz, 26.11.2024