Schneider: Digitalisierung der Landesverwaltung schreitet voran

Der Ministerrat hat dem Beschlussvorschlag des Innenministeriums zugestimmt, das Gesetz zum Abbau verzichtbarer Anordnungen der Schriftform im Verwaltungsrecht des Landes auf den Weg zu bringen. Mit den Neuregelungen sollen die Digitalisierung und der Bürokratieabbau in der Landesverwaltung weiter vorangetrieben werden.
„Der Gesetzentwurf erleichtert die elektronische Kommunikation mit der Verwaltung und baut gleichzeitig verzichtbare Bürokratie ab. Die mit dem Gesetz verbundenen Erleichterungen kommen Bürgerinnen und Bürgern, Unternehmen und Verbänden zugute, die künftig verstärkt elektronisch mit der Verwaltung kommunizieren können. Die Anpassung leistet damit einen wichtigen Beitrag zu einer modernen und bürgernahen Landesverwaltung“, sagte Staatssekretärin Simone Schneider.
Bisher gibt es im Landesrecht knapp 1.300 Einzelnormen, in denen die Schriftform angeordnet wird. Mit dem Gesetzentwurf soll die Schriftform nun in 88 Gesetzen und Rechtsverordnungen des Landes und dort in über 200 Einzelnormen entweder ganz entfallen oder durch elektronische Kommunikation ergänzt werden. Die Änderung betrifft alle Ressorts der Landesregierung. Im Geschäftsbereich des Innenministeriums wird die elektronische Form so beispielsweise in der Landkreis- und der Gemeindeordnung, im Polizei- und Ordnungsbehördengesetz und im Denkmalschutzgesetz eingeführt.
Damit auch Bürgerinnen und Bürger, denen die digitale Kommunikation schwerfällt, weiterhin ohne Hürde mit den Behörden kommunizieren können, bleibt in allen Rechtsvorschriften mit Möglichkeit zur elektronischen Kommunikation regelmäßig auch die alternative Möglichkeit zur Abgabe schriftlicher Erklärungen erhalten. „So wollen wir sicherstellen, dass alle Rheinland-Pfälzerinnen und Rheinland-Pfälzer bei ihrer Kommunikation mit der Verwaltung generationenübergreifend und bedarfsgerecht berücksichtigt werden“, so Schneider weiter.



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Mainz, 06.11.2024