E-Scooter sind aus dem Stadtbild von Kaiserslautern nicht mehr wegzudenken. Egal ob ein eigener oder ein geliehener, E-Scooter liegen im Trend. Leider muss die Polizei in Sachen E-Scooter auf eine ernüchternde Bilanz blicken. Obwohl über das Thema Elektrokleinstfahrzeuge bislang umfassend berichtet wurde, verhalten sich einige Personen immer noch verkehrswidrig. In den vergangenen Jahren wurden die Fahrer von E-Scootern häufig aufgrund des alkohol- und/oder drogenbeeinflussten Führens dieser Kraftfahrzeuge geahndet. Dabei wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass bei der Benutzung von E-Scootern dieselben Grenzen bei Alkohol und Drogen gelten wie bei der Benutzung von Personenkraftwagen. Seit diesem Jahr gibt es eine Teillegalisierung von Cannabis in Deutschland. Kraftfahrzeugführer, die Cannabis konsumiert haben, müssen sich seit dem 22. August an einen strikten THC-Grenzwert von 3,5 Nanogramm pro Milliliter Blut halten. Bei Überschreitung dieser Grenze handeln Fahrzeugführer verkehrswidrig. Diese Regelung wird auch analog für die Fahrer von E-Scootern angewandt. Des Weiteren zeigte sich, dass E-Scooter-Fahrer nicht immer die zulässigen Verkehrsflächen nutzen. Hier ist beispielsweise häufig das verbotswidrige Benutzen von Gehwegen und das Fahren in der Fußgängerzone festzustellen. Ist für einen E-Scooter nicht die vorgeschriebene Haftpflichtversicherung abgeschlossen, so liegt ein Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz vor.
Zu zweit auf dem elektrisch betriebenen Roller zu fahren oder hierbei das Mobiltelefon zu benutzen ist ebenfalls untersagt. Die Polizeiinspektionen 1 und 2 werden deshalb ab Montag, 4. November verstärkt Kontrollen im Stadtgebiet durchführen und appellieren an alle Nutzer der E-Scooter, die geltenden Regeln einzuhalten. Ziel dieser Kontrollen ist es, die Bevölkerung für Gefahren, die aus dem Straßenverkehr im Allgemeinen und auch aus der Nutzung von E-Scooter erwachsen können, zu sensibilisieren. Die Polizei weist erneut ausdrücklich darauf hin, dass es sich bei E-Scootern nicht um Spiel- und Spaßgeräte handelt, es sind aus verkehrsrechtlicher Sicht Kraftfahrzeuge. Wer sich nicht an die Vorschriften hält, muss mit Bußgeldern sowie Fahrverboten, oder sogar einer Strafanzeige bis hin zur vorläufigen Entziehung der Fahrerlaubnis rechnen. Wer hierzu noch mehr Fragen hat oder sich generell über verkehrs- und kriminalpräventive Themen informieren möchte, dem bietet sich am 5. November die Gelegenheit die Kollegen der Zentralen Prävention anzusprechen. Von 12 bis 15 Uhr wird ein Informationsstand im Einkaufszentrum „K in Lautern“ aufgebaut sein. Bei einem Verkehrssicherheitsquiz zu dem Thema E-Scooter kann dort jeder Besucher sein Wissen testen. In der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV) sind die Regeln für die Benutzung der E-Scooter festgelegt. https://s.rlp.de/33b-9 Informationen zur Nutzung eines E-Scooters finden Sie hier: https://s.rlp.de/7Yrj6 |ebe
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Kaiserslautern, 29.10.2024