Ministerpräsidenten beschließen Reformstaatsvertrag de öffentlich-rechtlichen Rundfunks

Die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder haben im Rahmen der MPK am 24. Oktober 2024 den Staatsvertrag zur Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks beschlossen.

„Wir haben heute über einen Reformstaatsvertrag beraten. Was vielleicht technisch klingt, wird unsere öffentlich-rechtlichen Medien zukunftsfester, digitaler, effizienter, interaktiver machen. Eine stabile Demokratie braucht starke Medien. Wir sehen in vielen Ländern der Welt wozu es führt, wenn es diese nicht mehr gibt. Das erste, was Autokraten und Populisten abschaffen, sind freie Medien“, so Ministerpräsident Alexander Schweitzer, Vorsitzender der Rundfunkkommission der Länder.

Die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder haben den Entwurf des „Staatsvertrages zur Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks (Reformstaatsvertrag)“ beschlossen. Sie sind sich darin einig, dass eine grundlegende Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks erforderlich ist, um ARD, ZDF und Deutschlandradio digitaler, schlanker und moderner aufzustellen und ihrer Akzeptanz bei den Bürgerinnen und Bürgern zu stärken. Der vorliegende Entwurf wird in seiner Gesamtheit diesem Anspruch gerecht.

Die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten haben sich auch auf einen Systemwechsel zu einem neuen Finanzierungsmodell verständigt, hierzu bitten sie die Rundfunkkommission bis zu ihrer Konferenz im Dezember noch rechtliche Fragen und mögliche Optionen zu prüfen und einen Vorschlag zu unterbreiten.



„Der Rundfunkstaatsvertrag sorgt dafür, dass es mehr Vielfalt im Programm und nicht Vielfalt in der Verwaltung gibt. Doppelstrukturen sollen abgebaut werden unter dem Motto: Mehr Klasse statt Masse. Aktuell 70 Hörfunk-Wellen sollen auf 53 abgebaut werden. Und Digitalangebote und Spartenkanäle sollen geclustert und konsolidiert werden. Inhalte bleiben erhalten. Ausspielwege werden überprüft, oft überwiegt auch heute schon die digitale die lineare Nutzung“, so Ministerpräsident Alexander Schweitzer.

„Die Überlegungen dazu werden die Intendanten im Rahmen ihrer Programmautonomie entscheiden. ARTE soll weiterentwickelt werden zu einer europäischen Kulturplattform. Und hier macht es perspektivisch Sinn, auch die kulturellen Angebote von 3Sat dort zu integrieren.“

Zu den zentralen Reformschwerpunkten gehören zudem: Interaktion mit Publikumsdialog stärken. Insbesondere jüngere Menschen stärker adressieren. Die Schaffung einer gemeinsamen digitalen Plattform (ARD, ZDF, DLR). Und um mit den großen amerikanischen und chinesischen Plattformen konkurrieren zu können, sollen die öffentlich-rechtlichen auch mit den privaten Medien enger kooperieren. So sollen Inhalte der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten auf Anfrage auch auf privaten Plattformen wie Joyn oder RTLplus abrufbar sein.

„Beim Thema Presseähnlichkeit ist es gelungen eine Regelung zu finden, die eine Positivliste enthält: Was dürfen die Anstalten künftig online?“, ergänzt Medienstaatssekretärin Heike Raab die weiteren Schritte des Verfahrens. „Mit dem Dezemberbeschluss der Ministerpräsidenten werden wir den Weg für das parlamentarische Verfahren in den Landtagen starten.“

Zum Verfahren:
Nach dem Beschluss in der MPK im Dezember wird die Vorunterrichtung der Landtage starten, die Voraussetzung für die Unterzeichnung des Staatsvertrages durch die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten ist. Nach Unterzeichnung durch die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten erfolgt die Ratifikation durch die Länderparlamente. Danach kann der Staatsvertrag in Kraft treten.

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Mainz, 25.10.2024