Das Polizeipräsidium Westpfalz hat einem Vergleich des Verwaltungsgerichts Neustadt (Weinstraße) mit dem früheren Vorsitzenden des Gesamtpersonalrates im Polizeipräsidium Westpfalz, Uwe Leitheiser, zugestimmt. Der mit Beschluss vom 8. Oktober 2024 übermittelte gerichtliche Vergleichsvorschlag hat die Interessen beider Seiten soweit wie möglich berücksichtigt. Ein entsprechendes Schreiben zur Annahme wurde am heutigen Freitag an das Verwaltungsgericht Neustadt versandt.
„Wir sind dankbar für den Kompromiss und verschließen uns nicht. Denn wir sind an einer konstruktiven, aber auch vertretbaren Regelung zur Beendigung des Verfahrens interessiert. Es hatte gute Gründe unserseits gegeben, den ersten Vergleichsvorschlag nicht anzunehmen. So schließen wir beispielsweise ein vermittelndes Gespräch zwischen dem ehemaligen Polizeipräsidenten und dem Kläger aus. Unter Berücksichtigung des Gesundheitszustandes des damaligen Polizeipräsidenten wäre dies bereits aus Fürsorgegründen für uns nicht vertretbar gewesen“, sagte Polizeipräsident Hans Kästner. Hintergrund der Auseinandersetzung ist ein im April 2022 gegenüber dem Beamten ausgesprochenes Verbot der Führung der Dienstgeschäfte im Zusammenhang mit dem Verdacht eines illegalen Waffenkaufs. |ppwp
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Polizeipräsidium Westpfalz
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Kaiserslautern, 11.10.2024