Am Abend des 28. August 2024 stellt eine Streife der Bundespolizei einen Mann auf Bahnsteig 4/5 im Hauptbahnhof Kaiserslautern fest. Im Rahmen der polizeilichen Kontrolle wurde festgestellt, dass gegen den 65-jährigen Deutschen ein Haftbefehl zur Strafvollstreckung von der Staatsanwaltschaft Kaiserslautern besteht aufgrund einer begangenen Körperverletzung. Da der Mann die Geldstrafe von 1431 Euro nicht bezahlen konnte, wurde er nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen zur Vollstreckung der Ersatzfreiheitsstrafe von 45 Tagen in die Justizvollzugsanstalt in Frankenthal eingeliefert.
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Kaiserslautern, 29.08.2024