Im Anschluss an Presseerklärung der Staatsanwaltschaft Kaiserslautern vom 01.07.2024 wird zum aktuellen Ermittlungsstand mitgeteilt, dass das 64-Jährige Opfer der Tat nach dem Ergebnis der Obduktion an den Folgen eines Messerstichs ins Herz verstorben ist.
Die Beschuldigte hat inzwischen im Rahmen eines Haftprüfungsverfahren gegenüber dem Ermittlungsrichter beim Amtsgericht Kaiserslautern Angaben zur Sache gemacht und dabei insbesondere den Tötungsvorsatz bestritten.
Mit Beschluss vom 18.07.2024 hat der Ermittlungsrichter beim Amtsgericht Kaiserslautern daraufhin den zunächst wegen des Verdachts des Totschlags erlassenen Haftbefehl hinsichtlich der deliktischen Einordnung abgeändert und sodann gegen mehrere Auflagen außer Vollzug gesetzt.
Gegen die Beschuldigte ermittelt die Staatsanwaltschaft Kaiserslautern nun nicht mehr wegen des Verdachts des Totschlags, sondern wegen des Verdachts der Körperverletzung mit Todesfolge (§ 227 Strafgesetzbuch), weil die Auswertung des Videomaterials aus den Überwachungskameras im Bahnhofsgebäude ergeben hat, dass es sich im Hinblick auf die Dynamik des Geschehens mutmaßlich nicht um einen gezielt geführten Einsatz des Messers mit Tötungsvorsatz handelte.
Zu den Hintergründen der Tat, insbesondere auch zu der Frage, warum die Beschuldigte ein Messer mit sich führte, dauern die Ermittlungen an. Zudem stehen noch weitere Zeugenvernehmungen und Ergebnisse kriminaltechnischer Untersuchungen aus.
Die Beschuldigte ist eine in Deutschland geborene amerikanische Staatsangehörige, die keine Verbindung zum US-Militär hat.
Dr. Dominik M. Ludwig
stellv. Leitender Oberstaatsanwalt
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Kaiserslautern, 31.07.2024