Pokalfinale: 300.000 Euro Geldstrafe für den FCK

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den 1. FC Kaiserslautern im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 300.000 Euro belegt.
Von der Strafe kann der FCK bis zu 100.000 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 31. Dezember 2024 nachzuweisen wäre.
Im Rahmen des DFB-Pokalfinales gegen Bayer 04 Leverkusen am 15. Mai 2024 wurden über die gesamte Spieldauer im Kaiserslautrer Fanblock rund 300 pyrotechnische Gegenstände gezündet.
Die Verantwortlichen des FCK möchten an dieser Stelle nochmals deutlich machen, dass das Abbrennen von Pyrotechnik eine Gefahr für andere Personen darstellt und daher nicht geduldet werden kann. Der FCK wird wie gewohnt versuchen, Einzeltäter zu identifizieren und gegebenenfalls in Regress zu nehmen.



Quelle Text/Bild:
1. FC Kaiserslautern GmbH & Co. KGaA
Fritz-Walter-Straße 1
67663 Kaiserslautern

www.fck.de

Kaiserslautern, 15.07.2024

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