Kleiner Rempler, große Folgen

Auch nach der Teillegalisierung von Cannabis bleibt es weiterhin unzulässig, unter Drogeneinfluss Auto zu fahren. Am frühen Montagabend zogen Polizeibeamte deshalb einen Autofahrer in der Königstraße aus dem Verkehr. Dem 59-jährigen Mann war ein Parkplatz-Rempler zum Verhängnis geworden.
Nach den bisherigen Ermittlungen war der Mann gegen 18 Uhr mit seinem Hyundai Tucson auf den Kundenparkplatz eines Supermarktes gefahren und hatte beim Einparken die offenstehende Fahrertür eines Chrysler Dodge Challenger gestreift. An beiden Fahrzeugen entstanden Schäden von insgesamt mehreren tausend Euro.
Weil sich bei der Anzeigenaufnahme vor Ort der Verdacht ergab, dass der Hyundai-Fahrer unter Drogen stehen könnte, wurde er zum Urintest gebeten. Dieser reagierte positiv auf Kokain. Der 59-Jährige musste deshalb Autoschlüssel und Führerschein abgeben und mit zur Dienststelle kommen, wo ihm eine Blutprobe entnommen wurde.
Bis das Ergebnis vorliegt und eine Justiz-Entscheidung getroffen wurde, darf der Mann vorläufig kein Fahrzeug mehr führen. Eine Anzeige wegen Fahrens unter Drogeneinfluss ist ihm sicher. |cri




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Kaiserslautern, 14.05.2024