Sachbeschädigung, Vortäuschen einer Straftat

Am frühen Samstagmorgen kam es in einer Bäckerei in der Bahnhofstraße zu einer Sachbeschädigung. Zuvor kam es zwischen einem 23 und 25-Jahre alten Paar zu Streitigkeiten. In Folge dieser schlug der 25-Jährige gegen eine Scheibe der dortigen Verkaufsauslage und beschädigt diese. Hiernach entfernte er sich aus der Bäckerei, konnte jedoch in der Nähe dieser durch die Polizei angetroffen werden. Hierbei wurde festgestellt, dass er sich bei der Tatbegehung an seiner Hand verletzt hatte, da diese blutete. Da im Rahmen der Sachverhaltsaufnahme die 23-jährige Freundin des Täters angab, die Scheibe beschädigt zu haben, was jedoch nicht der Richtigkeit entsprach, wurde gegen sie ein Strafverfahren wegen des Vortäuschens einer Straftat eingeleitet.|wey




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Kaiserslautern, 05.05.2024