Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den 1. FC Kaiserslautern im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 18.000 Euro belegt. Davon kann der FCK bis zu 6000 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 31. Dezember 2024 nachzuweisen wäre. In der 7. Minute des Zweitligaspiels bei Hannover 96 am 16. März 2024 zündeten Lauterer Zuschauer mindestens 20 pyrotechnische Gegenstände und schossen vier Raketen ab. Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.
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1. FC Kaiserslautern GmbH & Co. KGaA
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67663 Kaiserslautern
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Kaiserslautern, 24.04.2024
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