Hebammenkreißsäle verbessern entscheidend die geburtshilfliche Versorgung, denn sie bieten ein tolles Angebot an die werdenden Eltern und unterstützen Frauen in ihrem Wunsch nach einer natürlichen Geburt aus eigener Kraft. Deshalb fördert das Land die Einrichtung hebammengeleiteter Kreißsäle an insgesamt sieben Klinikstandorten in Rheinland-Pfalz mit insgesamt 210.000 Euro, um die geburtshilfliche Versorgung stetig weiter auszubauen und an die Bedürfnisse der Menschen anzupassen. Bis zum Herbst dieses Jahres werden alle sieben Geburtskliniken in die Projektphase gestartet sein, in der alle vorbereitenden organisatorischen und administrativen Maßnahmen für einen erfolgreichen Start getroffen werden können. Auch das Westpfalz-Klinikum in Kaiserslautern wird einen Hebammenkreißsaal einrichten. Ich freue mich, dass das Land einen Beitrag dazu leistet, Schwangeren ein zusätzliches Versorgungsangebot machen zu können, so dass sie die Wahl haben zwischen einem hebammen- und einem ärztlich geleiteten Kreißsaal.
Hintergrund:
Es handelt sich bei dem Hebammenkreißsaal um ein Betreuungskonzept im Kreißsaalder geburtshilflichen Abteilung. Dabei ergänzt der Hebammenkreißsaal den ärztlich geleiteten Kreißsaal. Durch dieses Betreuungsangebot soll die Eigenständigkeit und Selbstbestimmung der Gebärenden durch ein gelungenes Geburtserlebnis gefördert werden. Den Hebammenkreißsaal in Anspruch nehmen, können gesunde Schwangere, die eine komplikationsfreie, unauffällige Schwangerschaft hatten und eine unkomplizierte Geburt erwarten. Der Hebammenkreißsaal soll eine „1 zu 1“ Betreuung durch eine Hebamme ermöglichen und durch diese kontinuierliche Betreuung eine natürliche interventionsarme Geburt fördern. In einem Hebammenkreißsaal arbeiten Hebammen selbstständig und eigenverantwortlich ohne das Zutun eines Arztes/einer Ärztin. Nur wenn Komplikationen auftreten oder eine Betäubung gegen die Schmerzen, wie eine Periduralanästhesie (PDA) notwendig wird, wird eine Ärztin oder ein Arzt hinzugezogen. Der Hebammenkreißsaal unterliegt genauer Verfahrensregeln, um eine attraktive Alternative anzubieten und gleichermaßen die Sicherheit der werdenden Mutter und des Neugeborenen sicherzustellen.
Quelle Text/Bild:
Wahlkreisbüro Andreas Rahm MdL
Schulstr. 5
67655 Kaiserslautern
www.andreas-rahm.de
Kaiserslautern: 09.02.2024