In letzter Zeit werden Bürgerinnen und Bürger vermehrt von falschen Gerichtsvollziehern und falschen Staatsanwälten kontaktiert. Hierbei handelt es sich um Betrugsversuche. Bei „Schockanrufen“ fordern die Anrufer die angerufenen Personen auf, Bargeld zu übergeben oder Geld zu überweisen. Sie drohen damit, dass es ansonsten zum Beispiel zu einer Pfändung, einer Inhaftierung oder einem Führerscheinentzug kommen werde.
Das Ministerium der Justiz weist darauf hin, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Staatsanwaltschaften unter keinen Umständen telefonisch die Zahlung oder Überweisung von Geld verlangen. Auch Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher stellen den Erstkontakt zu einem Schuldner bzw. einer Schuldnerin keinesfalls telefonisch oder per SMS her. Die Aufforderung zur Zahlung erfolgt auf schriftlichem oder persönlichem Weg. Dort können sich die Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher mit Dienstausweis ausweisen. Es wird empfohlen, den Anfragen nicht zu folgen, sondern die Vorfälle bei der zuständigen Polizei zu melden.
Verhaltenstipps:
Geben Sie niemals vertrauliche Informationen an Unbekannte am Telefon weiter, auch wenn diese behaupten, Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter offizieller Stellen zu sein.
Sind Sie unsicher, rufen Sie das zuständige Amtsgericht an und schildern Sie Ihr Anliegen ausführlich.
Geben Sie diese Informationen bitte in Ihrem Bekanntenkreis weiter, besonders an ältere Menschen, die Betrügerinnen und Betrüger oft gezielt als Opfer auswählen.
Quelle Text/Bild:
Ministerium der Justiz Rheinland-Pfalz (MJ)
Ernst-Ludwig-Str. 3
55116 Mainz
www.jm.rlp.de
Mainz, 07.02.2024