Zukunftsrat übergibt Vorschläge zur Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks an die Länder

Die Vorsitzende der Rundfunkkommission der Länder, Ministerpräsidentin Malu Dreyer, hat heute die Vorschläge des Rates für die zukünftige Entwicklung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks (Zukunftsrat) entgegengenommen.

„Der öffentlich-rechtliche Rundfunk ist gerade in der heutigen Zeit eine wichtige Säule unserer freien und vielfältigen Medienlandschaft und damit unerlässlich für die Demokratie in unserem Land. Damit er seine Funktion auch in Zukunft erfüllen kann, sind grundlegende Reformen erforderlich, die von der Rundfunkkommission der Länder derzeit entschlossen angegangen werden. Die Vorschläge des Zukunftsrates werden für den weiteren Reformprozess einen wichtigen Impuls setzen. Ich danke allen Mitgliedern des Zukunftsrates für ihren sehr engagierten Einsatz im letzten Jahr“, sagte Ministerpräsidentin Malu Dreyer im Rahmen der Pressekonferenz des Zukunftsrates in Berlin.

„Der öffentlich-rechtliche Rundfunk ist unverzichtbar als eine Insel der Verlässlichkeit. Darum haben wir Länder einen Zukunftsrat gebeten, Vorschläge für eine längerfristige Perspektive des öffentlich-rechtlichen Rundfunks zu entwerfen. Ja, es geht auch ums Geld. Ein sparsamer Umgang mit dem Rundfunkbeitrag ist unerlässlich. Aber die vergangenen Monate waren zu fokussiert auf finanzielle Fragen. Die Ergebnisse des Zukunftsrates ermöglichen jetzt über Qualität und die Erwartungen der Gesellschaft zu debattieren. Diese Debatte ist gewünscht und notwendig“, erläutert Ministerpräsident Michael Kretschmer.



„Die Beratungen zur Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks sind auch auf Länderseite in vollem Gang und werden mit den Vorschlägen des Zukunftsrates weiter an Fahrt aufnehmen“, so Staatssekretärin Heike Raab, Koordinatorin der Rundfunkkommission. „Die Rundfunkkommission der Länder wird sich intensiv mit den Vorschlägen des Zukunftsrates befassen. Die Länder haben auch die Anstalten um eine schriftliche Stellungnahme gebeten. In der kommenden Woche werden wir eine Klausurtagung zur Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks abhalten, in der wir weitere Reformschritte beraten. Im Februar werden wir hierzu in den Austausch mit den Intendantinnen und Intendanten treten“, erläutert die Staatssekretärin das weitere Verfahren.

„Die Diskussionen zur Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks werden derzeit sehr umfassend geführt. Das ist angesichts der grundsätzlichen Fragestellungen und Herausforderungen richtig und wichtig“, ergänzt Staatminister und Chef der Staatskanzlei Sachsen, Oliver Schenk. „Um die Reformüberlegungen und die Vorschläge des Zukunftsrates in ihrer Gesamtheit bewerten zu können, werden wir die KEF um ein Sondergutachten zu ihren finanziellen Auswirkungen bitten“, so der Staatminister weiter.

Der Bericht des Zukunftsrates ist auf der Website der Rundfunkkommission (www.rundfunkkommission.rlp.de) abrufbar.

Bild: © Staatskanzlei Rheinland-Pfalz / Schacht

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Mainz, 16.01.2024