Unternehmen in Rheinland-Pfalz, die öffentliche Aufträge oder Konzessionen erhalten, werden ab dem 1. April 2025 zur elektronischen Rechnungsstellung verpflichtet. Das sieht die neue E-Rechnungs-Verordnung des Landes vor, die jetzt verkündet wurde. Durch die elektronische Rechnungsverarbeitung sollen Einsparpotenziale in der Verwaltung und in der Wirtschaft realisiert sowie Bearbeitungszeiten verkürzt werden, teilte Fedor Ruhose, Digitalisierungsstaatssekretär und Chief Information Officer (CIO) des Landes Rheinland-Pfalz, mit.
„Ziel der neuen Regelungen ist es, das elektronische Rechnungsaufkommen zu erhöhen und dadurch Einsparpotenziale auf Seiten der Verwaltung zu nutzen. Von digitalen Abrechnungen profitieren insbesondere auch die Unternehmen, die öffentliche Aufträge des Landes erhalten. Denn durch den digitalen Prozess werden nicht nur Sachkosten für Porto, Papier und Druck eingespart, sondern auch die Bearbeitungszeiten durch die Verwaltung erheblich verkürzt“, erklärte Staatssekretär Ruhose.
Das Land Rheinland-Pfalz hat bereits mit dem E-Rechnungs-Gesetz vom 3. Juni 2020 eine eigenständige gesetzliche Grundlage zur Einführung der elektronischen Rechnung bei öffentlichen Aufträgen geschaffen. Alle öffentlichen Auftraggeber in Rheinland-Pfalz sowie sonstige dem Land zuzuordnende Auftraggeber wie Sektorenauftraggeber oder Konzessionsgeber sind seitdem zur Entgegennahme und Verarbeitung elektronischer Rechnungen verpflichtet, sofern diese einem bestimmten Standard entsprechen.
Mit der E-Rechnungs-Verordnung, die am 10. Januar 2024 verkündet wurde, und der Verpflichtung zur elektronischen Rechnungsstellung wird in Rheinland-Pfalz die nächste Stufe der elektronischen Rechnungsstellung umgesetzt.
Mit dem Zentralen elektronischen Rechnungseingang (ZRE) des Landes gibt es für Unternehmen einen kostenfreien und einfachen Zugang für die elektronische Rechnungsstellung an Behörden und Einrichtungen des Landes und der Kommunen.
Mehr Informationen zum Zentralen E-Rechnungseingang für Rheinland-Pfalz
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Mainz, 17.01.2024