Adventszeit: Kinder vor Verbrennungen schützen

Verbrennungen und Verbrühungen gehören zu den häufigsten Unfällen im Kindesalter – vor allem kleine Kinder zwischen zwei und vier Jahren sind gefährdet. Anlässlich des „Tages des brandverletzten Kindes“, der jedes Jahr am 7. Dezember stattfindet, erklärt die AOK Rheinland-Pfalz/Saarland, welche Vorsichtsmaßnahmen gerade in der Adventszeit sinnvoll sind und was man tun kann, wenn sich das Kind verbrannt oder verbrüht hat.

Die meisten Unfälle geschehen in der Küche
„Eltern sollten Kinder zum Beispiel niemals mit brennenden Kerzen allein lassen. Bewahren Sie Streichhölzer oder Feuerzeuge außer Reichweite von Kindern auf und lassen Sie sie Kerzen nur dann anzünden, wenn Sie auch dabei sind. Stellen Sie Adventskranz und Kerzen auf eine feuerfeste Unterlage und wechseln die Kerzen rechtzeitig aus, bevor sie ganz niedergebrannt sind. Um auf Nummer sicher zu gehen, sollten Sie brennende Kerzen auch dann löschen, wenn Sie das Zimmer für nur kurze Zeit verlassen“, rät Martina Ebener, Präventionsexpertin bei der AOK Rheinland-Pfalz/Saarland – Die Gesundheitskasse.

Die meisten Unfälle geschehen in der Küche: An Backofen, Herd und heißen Plätzchenblechen können sich Kinder schnell verbrennen. Auch elektrische Geräte mit herunterhängenden Kabeln oder Tischdecken, die vom Kind heruntergezogen werden können, sind eine Quelle für Unfälle. Gleiches gilt für heiße Getränke: „Gefäße mit heißer Flüssigkeit sollten daher immer in der Tischmitte positioniert werden, damit die Kinder nicht herankommen. Außerdem sollten Sie besser nichts Heißes trinken, während das Kind auf Ihrem Schoß sitzt.“



Erste-Hilfe-Tipps bei Verbrennungen
Was tun, wenn es doch passiert? Geraten Gegenstände oder Kleidung in Flammen, sollten diese mit Wasser gelöscht oder mit einer Decke erstickt werden. Eingebrannte Kleidung nicht entfernen. „Wichtig ist, selbst Ruhe zu bewahren und das Kind zu beruhigen. Kleinere Verbrennungen kühlen Sie am besten zehn Minuten lang unter fließendem, lauwarmem Wasser“, so Ebener.
Großflächigere Verbrennungen sollten nicht gekühlt werden, da sonst die Gefahr einer Unterkühlung besteht – das gilt vor allem für Säuglinge und Kleinkinder. „Decken Sie in diesem Fall die betroffenen Körperteile mit einem Verbandtuch ab und rufen direkt den Rettungsdienst unter der Nummer 112.“ Hat sich das Kind verbrüht, muss die nasse Kleidung sofort ausgezogen werden.

„Hausmittel“ helfen nicht
Was man auf keinen Fall tun sollte: sogenannte „Hausmittel“ wie Mehl, Öl oder Puder auf die verletzten Stellen auftragen, diese schaden mehr als sie nützen. Auch Brandsalben oder Brandbinden sind wenig hilfreich – sie machen es nur schwieriger die Verletzung zu beurteilen und helfen der Heilung nicht wirklich. „Damit es möglichst gar nicht zu gefährlichen Situationen kommt: Sprechen Sie mit Ihrem Kind über den sicheren Umgang mit dem Feuer und üben Sie mit ihm das Anzünden und vor allem Löschen von Streichhölzern und Kerzen.“

Link – Broschüre für Eltern:
https://www.paulinchen.de/fileadmin/Paulinchen/2023/2023_Infomaterial/2023_Aktion_Paulinchen_Ueberarbeitung_WebPDF.pdf

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Quelle Text/Bild:
AOK Rheinland-Pfalz/Saarland – Die Gesundheitskasse
Virchowstraße 30
67304 Eisenberg

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Kaiserslautern, 01.12.2023