Illegale Ablagerungen beseitigen und vermeiden

Stadt bittet Bürgerinnen und Bürger um Mithilfe

Wer illegale Ablagerungen verursacht, verschmutzt nicht nur die Umwelt, sondern begeht auch eine Ordnungswidrigkeit. Bei illegalen Ablagerungen handelt es sich um Abfälle, die rechtswidrig an einem dafür nicht vorgesehenen Ort abgestellt wurden. Die Stadt Kaiserslautern ist für die Beseitigung solcher Müllablagerungen im öffentlichen Verkehrsraum zuständig, aber um diese ausfindig zu machen, ist sie auf die Mithilfe der Bevölkerung angewiesen.

Bürgerinnen und Bürger werden darum gebeten, entdeckte illegale Ablagerungen zu melden. Möglich ist das über die App der Stadt Kaiserslautern, per E-Mail an umweltschutz@kaiserslautern.de oder telefonisch über die Umwelthotline 0631-365-4444 oder 0631-365-4824. Auch das Bürgercenter nimmt Informationen zu entdeckten Ablagerungen entgegen. Informationen zu illegalen Ablagerungen können auch der Stadtbildpflege Kaiserslautern (SK) mitgeteilt werden: durch die SK-App oder über den Kundenservice, der unter 0631-365-1700 oder kundenservice@stadtbildpflege-kl.de erreichbar ist.

Selbstverständlich kann auch die Ordnungsbehörde telefonisch unter 0631-365-2717 kontaktiert werden. Falls die Ablagerung von Abfällen direkt beobachtet wird, sollte man sich die Personen und die Fahrzeuge merken. Denn auch wenn die Verursachenden schon am Verschwinden sind, können sie so im Nachhinein noch beschrieben werden. Mitteilungen mit Fotos können per E-Mail an vollzugsdienst@kaiserslautern.de oder an umweltschutz@kaiserslautern.de gesendet werden. Außerhalb der Dienstzeiten und an Sonn- oder Feiertagen eingehende Meldungen bearbeiten der Vollzugsdienst, das Referat Umweltschutz oder die SK am nächsten Werktag.

Nach Eingang der entsprechenden Information sorgt die SK üblicherweise innerhalb von 24 Stunden für die Beseitigung der Abfälle. Anschließend kümmern sich das Referat Umweltschutz und der Vollzugsdienst um die Ermittlung der Täterin oder des Täters. Falls die Verursachenden nicht ermittelt werden können, müssen die entstandenen Kosten für die Abholung der illegalen Ablagerungen von allen Gebührenzahlenden getragen werden. Sind die Ermittlungen hingegen erfolgreich, werden Verfahren nach dem Ordnungswidrigkeitsgesetz eingeleitet und Bußgelder verhängt, die jedoch nicht grundsätzlich die Gesamtkosten der Abholung decken.



Die Höhe der Bußgelder ist von der Art und Menge der Abfälle abhängig. So kann der Betrag nach dem Bußgeldkatalog des Kreislaufwirtschaftsgesetzes bei der Ablagerung von scharfkantigen, ätzenden oder schneidenden Gegenständen wir z.B. Glas, Blech- und Eisenresten zwischen 100 Euro und 800 Euro liegen, bei Sperrmüll zwischen 100 Euro und 2.500 Euro sowie bei Reifen oder Altautos zwischen 200 Euro und 5.000 Euro. Werden vor Ort Asbest, Öl oder andere gefährliche Abfälle entdeckt und die Verursacherin oder der Verursacher kann ermittelt werden, wird das Kommissariat für Umweltstraftaten hinzugezogen, um eventuell ein Strafverfahren einzuleiten.

Von illegalen Ablagerungen betroffen sind zumeist die Standorte der Glascontainer sowie Parkanlagen, öffentliche Plätze und Parkplätze. Bei den Abfällen handelt es sich hauptsächlich um Sperrmüll, Elektroschrott, Autoreifen, Altkleidung und Restmüll. Auch große Gegenstände wie Fenster, Türen oder Bauholz werden häufig aufgefunden. Dabei ist die ordnungsgemäße Entsorgung solcher Materialien nicht nur gesetzlich verpflichtend, sondern auch unkompliziert möglich. Zum Beispiel bietet die SK für verschiedene Abfallarten einen komfortablen Abholservice an. Bürgerinnen und Bürger aus Kaiserslautern können große Elektronikgeräte und drei Kubikmeter Sperrmüll jeweils zweimal pro Jahr kostenlos vor ihrer Haustür abholen lassen. Dabei ist zu beachten, dass Möbel mit elektrischen Funktionen zum Elektroschrott gehören. Die Abholung einer Sperrmüllmenge ab über drei Kubikmetern ist kostenpflichtig. Termine für eine Sperrmüll- oder Elektroschrott-Abholung können unter 0631-365-3521, per E-Mail an abholservice@stadtbildpflege-kl.de oder über die App der SK vereinbart werden.

Den kostenlosen Abholservice der SK gibt es ebenso für Altmetall, Altkleider und Textilien. Grünschnitt kann gegen eine Gebühr abgeholt werden. Wer seine Abfälle selbst abgeben möchte, kann für haushaltsübliche Mengen kostenlos die städtischen Wertstoffhöfe in der Daennerstraße 17, der Pfaffstraße 3 und der Siegelbacher Straße 187 nutzen. Die Abgabe von maximal einer Kofferraummenge Sperrmüll ist auf dem Wertstoffhof in der Daennerstraße 17 möglich. In haushaltsüblichen Mengen können Türen, Fenster, Bauabfälle wie Bauholz oder Bauschutt sowie bis zu vier Altreifen kostenfrei auf dem Wertstoffhof der Zentralen Abfallwirtschaft Kaiserslautern (ZAK) abgeliefert werden. Bis zu 5 kg Asbest aus privaten Haushalten nimmt die Sonderabfallannahmestelle der ZAK entgegen. Dort oder beim Umweltmobil können auch Öl und Chemikalien abgegeben werden.

Weitere Informationen zur richtigen Entsorgung von Abfällen gibt es auf der Website der SK unter www.stadtbildpflege-kl.de. Hier sind auch die Öffnungszeiten der städtischen Wertstoffhöfe und der Terminplan des Umweltmobils aufgeführt. Bei Unklarheiten hinsichtlich der richtigen Abfallentsorgung ist der Kundenservice der SK telefonisch unter 0631-365-1700 oder über die E-Mail kundenservice@stadtbildpflege-kl.de erreichbar.

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Quelle Text/Bild:
Pressestelle der Stadtverwaltung Kaiserslautern
Willy-Brandt-Platz 1, 67657 Kaiserslautern
www.kaiserslautern.de

Kaiserslautern, 17.11.2023

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