Körperverletzung durch Hochfrequenzton-Attacke – Freiheitsstrafe droht

Opfer einer schweren Körperverletzung wurde bereits im Sommer ein Mann aus Kaiserslautern. Im Auftrag der Staatsanwaltschaft Kaiserslautern ermittelt nun die Polizei. Der Mann ist Mitarbeiter eines Call-Centers und wurde bei einem Telefonat mittels des Abspielens eines Hochfrequenztones über sein Headset angegriffen. Hierdurch erlitt er eine Beschädigung des Trommelfelles und den fast vollständigen Verlust seiner Hörfähigkeit. Die Ermittlungen zur Identität des Anschlussinhabers laufen. Dieser muss sich einer Anzeige hinsichtlich einer schweren Körperverletzung stellen, da die Verletzungen zu einer dauerhaften Schädigung des Mannes führten. Der Gesetzgeber sieht für solche Straftaten eine Freiheitsstrafe von mindestens sechs Monaten bis zu zehn Jahren vor. |cpe




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Kaiserslautern, 19.10.2023