„Unsichtbar machen“ schützt nicht vor Kontrolle

Weil er sich beim Anblick einer Polizeistreife „unsichtbar“ machen wollte, hat ein Autofahrer in der Nacht zu Freitag erst recht die Aufmerksamkeit der eingesetzten Beamten auf sich gezogen. Die Polizisten passierten während einer Streifenfahrt gegen 3 Uhr die Mennonitenstraße, wo ihnen der VW Polo entgegenkam.
Als der VW-Fahrer das Dienstfahrzeug erkannte, schaltete er unvermittelt die Beleuchtung und den Motor seines Pkw aus. – Für die Einsatzkräfte Grund genug, anzuhalten und den Wagen samt Fahrer einer Kontrolle zu unterziehen. Dabei stellte sich heraus, dass der VW von der Stadtverwaltung außer Betrieb gesetzt wurde, weil der Halter die Kraftfahrzeugsteuer nicht bezahlt hatte.
Die Beamten stellten daraufhin die Kennzeichenschilder, die Zulassungsbescheinigung sowie die Fahrzeugschlüssel sicher und untersagten dem 24-Jährigen die Weiterfahrt. Auf den Mann kommt nun ein Strafverfahren zu. |cri




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Kaiserslautern, 11.04.2025