Tarifrunde Bund und Kommunen: Schwieriges Ergebnis in schwierigen Zeiten

Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) hat sich am Sonntag (6. April 2025) in der Tarifrunde für die rund 2,5 Millionen Beschäftigten im öffentlichen Dienst von Bund und Kommunen mit den Arbeitgebern auf ein Verhandlungsergebnis geeinigt.
„Es wurde ein Verhandlungsergebnis erzielt, das prozentuale Einkommenssteigerungen über der erwarteten Preissteigerungsrate umfasst. Zudem wurden Verbesserungen bei bestimmten Zuschlägen und der Arbeitszeit erreicht. Wir werden die positiven und kritischen Aspekte des Kompromisses ausführlich mit unseren Mitgliedern im Rahmen einer Mitgliederbefragung diskutieren“, erklärte Michael Blug, ver.di Landesbezirksleiter für Rheinland-Pfalz und das Saarland.
Die Verhandlungen und am Ende die Schlichtung, die in den letzten Wochen stattfand, war geprägt von einer angespannten wirtschaftlichen Lage und den anhaltenden Herausforderungen im öffentlichen Dienst.
Das Verhandlungsergebnis im öffentlichen Dienst setzt auf der Einigungsempfehlung der Schlichtungskommission auf und bringt signifikante Verbesserungen für die Beschäftigten. Ab April 2025 wird es eine monatliche Entgelterhöhung von 3,0 Prozent geben, mindestens jedoch 110 Euro. Besonders profitieren werden Menschen aus den unteren Lohngruppen. Eine weitere Erhöhung um 2,8 Prozent ist ab Mai 2026 vorgesehen. Die Laufzeit des neuen Tarifvertrages beträgt 27 Monate und endet am 31. März 2027.



Zusätzlich zu den Entgelterhöhungen steigen die Zulagen für besonders belastende Arbeitszeiten erheblich: Für Schichtdienste erhöhen sie sich von 40 auf 100 Euro monatlich, für Wechselschichtdienste von 105 auf 200 Euro und in Krankenhäusern von 155 auf 250 Euro. Alle Zuschläge werden dynamisiert, was bedeutet, dass sie bei künftigen Tariferhöhungen prozentual mit ansteigen.

Ein weiterer wichtiger Punkt des Verhandlungsergebnisses ist die Vereinbarung eines zusätzlichen Urlaubstags ab dem Jahr 2027. Darüber hinaus wurde die Einführung eines Langzeitkontos sowie verbesserte Regelungen zur Gleitzeit beschlossen. Die Jahressonderzahlung (13. Monatsgehalt) wird künftig in bis zu drei freie Tage umgewandelt werden können, um mehr Flexibilität und Zeitsouveränität zu ermöglichen. Die Jahressonderzahlung selbst wird dabei insgesamt erhöht. Bei den kommunalen Arbeitgebern einheitlich auf 85 Prozent und beim Bund auf zwischen 75 und 95 Prozent des Monatsgehalts.

Es wurde mit den Arbeitgebern vereinbart, dass es zeitlich befristet, freiwillige Erhöhungen der persönlichen Arbeitszeit auf bis zu 42 bezahlte Stunden pro Woche geben kann. Für die zusätzlichen Stunden werden Gehaltszuschläge gewährt. Es ist festgelegt, dass niemand dazu gedrängt werden kann, mehr zu arbeiten; dies ist ein wesentlicher Bestandteil der Tarifvereinbarung. Wer sich jedoch entscheidet, freiwillig mehr zu arbeiten, erhält für diese zusätzlichen Stunden einen Aufschlag. Die Regelung ist zunächst auf fünf Jahre angelegt und wird rechtzeitig vor Ablauf in ihrer Wirkung überprüft.

ver.di startet nun eine Mitgliederbefragung zum Verhandlungsergebnis, und Mitte Mai wird die Bundestarifkommission für den öffentlichen Dienst eine endgültige Entscheidung treffen.

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Quelle Text/Bild:
ver.di Rheinland-Pfalz-Saarland
Münsterplatz 2-6
55116 Mainz

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Mainz, 06.04.2025