In der Nacht zum Samstag fiel Polizeibeamten in der Innenstadt ein 23-jähriger Mann auf, der neben einem Fahrrad stand und seinen Kopf auf den Lenker gelegt hatte. Der junge Mann schwankte und machte insgesamt einen alkoholisierten Eindruck. Ein Gespräch mit dem 23-Jährigen bestätigte den Verdacht der Beamten: Er war aufgrund seiner Alkoholisierung augenscheinlich nicht mehr in der Lage, sicher am Straßenverkehr teilzunehmen. Um eine mögliche Gefährdung für ihn und andere auszuschließen, wurde dem Mann der Fahrtantritt untersagt.
Die Polizei weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass auch für Fahrradfahrer im Straßenverkehr Promillegrenzen gelten. Ab einem Wert von 1,6 Promille gilt man als absolut fahruntüchtig – bereits darunter kann eine Fahruntüchtigkeit vorliegen, wenn Ausfallerscheinungen gegeben sind. In solchen Fällen drohen empfindliche Strafen.|pvd
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Kaiserslautern, 05.04.2025