Im Jahr 2024 wurden 3.457 Fälle gemäß § 176a Abs. 1, 3 StGB in der bundesweiten Polizeilichen Kriminalstatistik erfasst, bei denen Täterinnen und Täter über das Internet auf Kinder oder Jugendliche eingewirkt haben, um sie beispielsweise zu sexuellen Handlungen zu bringen (Cybergrooming). 2023 waren es noch 2.580 Fälle. Das Dunkelfeld solcher Taten muss als weitaus größer eingeschätzt werden.
Täterinnen und Täter von Cybergrooming sind nicht nur Erwachsene. Auch Kinder und Jugendliche können Gleichaltrige im Internet belästigen. Im Jahr 2024 wurden 3.457 Fälle gemäß § 176a Abs. 1, 3 StGB in der bundesweiten Polizeilichen Kriminalstatistik erfasst, 2023 waren es noch 2.580 Fälle. Auch hier muss das Dunkelfeld größer eingeschätzt werden.
Wie gehen Täterinnen oder Täter bei Cybergrooming vor?
Kinder und Jugendliche sind online, und das wissen auch Täter und Täterinnen, die sexuellen Kontakt zu Kindern und Jugendlichen suchen. Die Täter chatten unter vorgetäuschter Identität, zunächst ohne ihre Absichten deutlich zu machen. Ist ein erstes, vermeintlich freundschaftliches Band geknüpft, verlangen die Cybergroomer kleine Gefälligkeiten und stellen intime Fragen. Der Kontakt zwischen Täter und Opfer muss inhaltlich nicht zwingend sexuell geprägt sein. Bereits die Anbahnung solcher Gespräche fallen unter den Tatbestand des Cybergrooming. Strafbar ist die Kontaktaufnahme, die mit der Absicht erfolgt, das Kind zu sexuellen Handlungen zu bringen. Zu „tatsächlichen“ sexuellen Handlungen muss es nicht kommen – allein die Absicht genügt. Auch muss das Kind nicht auf die Nachrichten reagiert haben: Für eine Strafbarkeit reicht es aus, dass das Kind eine solche Nachricht zur Kenntnis genommen hat.
Bündnis gegen Cybergrooming
Gemeinsam mit dem Internet-ABC und dem Kinderschutzbund hat die Polizeiliche Kriminalprävention der Länder und des Bundes eine Unterrichtsreihe zur Prävention von Cybergrooming in der Grundschule entwickelt, „Flizzy in Gefahr“. Mit dieser Zusammenarbeit verknüpfen die drei starken Partner ihre gemeinsame Präventionsarbeit gegen Cybergrooming.
Im Verlauf der Unterrichtsreihe begleitet die jeweilige Schulklasse Flizzy, das Eichhörnchen. Dieses begegnet beim Spielen seltsamen Menschen und merkwürdigen Nachrichten. Die Schüler der Klasse helfen Flizzy gemeinsam aus der Gefahr und lernen dabei verschiedene Schutzstrategien kennen und anwenden.
Kampagne „Missbrauch verhindern!“
Die bundesweite Kampagne „Missbrauch verhindern!“ der Polizeilichen Kriminalprävention klärt insbesondere erwachsene Bezugspersonen von Kindern über Erscheinungsformen von sexuellem Kindesmissbrauch auf, zeigt Hilfemöglichkeiten und informiert über den Ablauf eines Strafverfahrens.
Quelle Text/Bild:
Polizeiliche Kriminalprävention der Länder und des Bundes (ProPK)
Zentrale Geschäftsstelle
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www.polizei-beratung.de
Stuttgart, 03.04.2025
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