Nach dem Beschluss des Entwurfes des Landesklimaschutzgesetzes durch das Kabinett ist der Gesetzentwurf der Landesregierung dem Landtag übermittelt worden.
„Das novellierte Landesklimaschutzgesetz legt den Weg zur Klimaneutralität von Rheinland-Pfalz bis spätestens 2040 fest. Mit diesem ausgewogenen Gesetzentwurf verpflichtet sich die Landesregierung vor allem selbst, möglichst schnell klimaneutral zu werden. Zugleich verpflichtet sich Rheinland-Pfalz im Rahmen seiner Zuständigkeiten auf ehrgeizige Klimaschutzziele und leistet seinen Beitrag zur Erreichung des 1,5-Grad-Ziels des Pariser Klimaschutzabkommens. Der Gesetzentwurf schlägt zugleich eine Brücke zwischen Ökologie, Ökonomie und
Sozialverträglichkeit“, erklärten Ministerpräsident Alexander Schweitzer, Klimaschutzministerin Katrin Eder und Wirtschaftsministerin Daniela Schmitt.
„Die Landesregierung steht zu ihrer Verantwortung, Rheinland-Pfalz in eine klimaneutrale Zukunft zu führen. Bereits heute spüren wir in Rheinland-Pfalz die Folgen des Klimawandels. Hitzewellen, Dürren, Starkregen und temporäre Trinkwasserknappheit: das alles erleben wir auch in unserem Land. In den Jahren bis 2040 und darüber hinaus geht es darum, Rheinland-Pfalz in der klimaneutralen Transformation als Industrie- und Investitionsstandort attraktiv fortzuentwickeln“, betonte Ministerpräsident Alexander Schweitzer. „Viele Unternehmen haben sich hier schon längst auf den Weg hin zu klimafreundlichen Produktionsprozessen gemacht. Auch viele Bürgerinnen und Bürger sind bereits selbst aktiv und tragen mit ihren Investitionen und ihrem Verhalten dazu bei, die Auswirkungen des Klimawandels abzumildern. Mehr als 85 Prozent der Kommunen in Rheinland-Pfalz haben sich im kommunalen Klimapakt (KKP) freiwillig auf die Klimaschutzziele des Landes verpflichtet. Dabei müssen wir den Erhalt unserer Lebensgrundlagen auf eine sozial gerechte Weise sicherstellen. Das novellierte Klimaschutzgesetz ist Teil dieser Gemeinschaftsaufgabe, bei der die Beteiligung und Unterstützung der Kommunen eine zentrale Rolle spielt“, so der Ministerpräsident weiter.
Klimaschutzministerin Katrin Eder erklärte: „Das Landesklimaschutzgesetz ist ein wichtiger Wegweiser, wie wir unsere klimapolitischen Ziele im Land erreichen können. Dabei verbindet der Gesetzentwurf einen Dreiklang aus Verbindlichkeit in den Zielen, klaren Verantwortlichkeiten innerhalb der Landesregierung und Transparenz über den Fortschritt für die Öffentlichkeit. Der Entwurf zeigt zudem erstmals auf, wie wir bis spätestens 2040 Klimaneutralität in Rheinland-Pfalz erreichen werden – und damit zehn Jahre früher als im geltenden Gesetz. Gerade im Bereich Klimaschutz und Klimaanpassung erleben wir viele positive Entwicklungen in der Gesellschaft. Es gibt geradezu einen Boom bei der Photovoltaik. Immer mehr Rheinland-Pfälzerinnen und Rheinland-Pfälzer erzeugen Strom kostgünstig selbst, ob mit Balkonkraftwerken oder Solarpaneelen auf dem Dach. Die Elektrifizierung von Bahnstrecken wie im Ahrtal macht das Zugfahren emissionsfrei. In immer mehr Kommunen werden Nah- und Fernwärmenetze errichtet oder ausgebaut, die mit Abwärme oder Geothermie gespeist werden. All diese Entwicklungen müssen wir aufgreifen und verstärken. Das Landesklimaschutzgesetz hilft uns dabei.“
Wirtschaftsministerin Daniela Schmitt führte aus: „Nachhaltigkeit bedeutet immer das Gleichgewicht zwischen wirtschaftlicher Stärke, sozialer Verantwortung und ökologischem Fortschritt. Unser Wirtschaftsstandort kann nur dann nachhaltig sein, wenn er international wettbewerbsfähig bleibt. Denn nur erfolgreiche Unternehmen können in Forschung, Innovation und Spitzentechnologien investieren – und so aktiv den Wandel vorantreiben. Deshalb setzen wir als Landesregierung gezielt auf Maßnahmen, die diese Transformation durch Innovation unterstützen. Gleichzeitig sichern wir so Arbeitsplätze, die an dieser internationalen Wettbewerbsfähigkeit hängen, und ermöglichen Investitionen in moderne Infrastruktur. Der heute dem Landtag zugeleitete Entwurf des neuen Klimaschutzgesetzes trägt diesem Ansatz Rechnung: Er verbindet Klimaschutz mit Wettbewerbsfähigkeit und Sozialverträglichkeit – eine notwendige Balance, um den Klimaschutz langfristig gesellschaftlich tragfähig zu gestalten.“
Das des rheinland-pfälzische Klimaschutzgesetz umfasst folgende zentrale Aspekte:
Verbindliche Klimaneutralität bis 2040: Rheinland-Pfalz strebt – wie andere Bundesländer – an, fünf Jahre früher als der Bund klimaneutral zu sein. Ab 2040 sollen nicht mehr CO₂-Emissionen mehr ausgestoßen werden, als Wälder und Moore aufnehmen und durch technische Prozesse gebunden werden können.
100 Prozent erneuerbare Energien bis 2030: Der Stromverbrauch in Rheinland-Pfalz soll bilanziell vollständig aus erneuerbaren Energien gedeckt werden, insbesondere durch den Ausbau von Wind- und Solarenergie.
Keine zusätzlichen Belastungen: Für Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen und Kommunen entstehen durch das Gesetz keine neuen Verpflichtungen oder Auflagen. Das Gesetz verpflichtet ausschließlich die Landesregierung selbst.
Beteiligung von Wirtschaft, Wissenschaft, Gesellschaft und Kommunen: Die Maßnahmen zur Umsetzung und die weitere Klimaschutzstrategie werden unter breiter Beteiligung aller maßgeblichen Akteure im Klimaschutzbeirat entwickelt.
Monitoring und Controlling: Ein Klimaschutzmaßnahmenregister, ein jährliches Monitoring sowie eine wissenschaftliche Evaluation alle fünf Jahre überprüfen Fortschritte und machen die Entwicklung transparent.
Die Landesregierung hat bereits 2001 das Agenda-21-Programm aufgelegt und als eines der ersten Bundesländer seit 2014 ein Klimaschutzgesetz. Mit dem novellierten Landesklimaschutzgesetz gehört Rheinland-Pfalz weiter zu den Vorreitern unter den deutschen Bundesländern. Nach der Zuleitung des Gesetzentwurfes der Landesregierung an den Landtag beginnt nun das parlamentarische Verfahren.
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