Ohne Versicherung ist Schieben angesagt

Wenn es um den Versicherungsschutz von Kleinkrafträdern und Elektrokleinstfahrzeugen – sprich: Mofas, Mopeds, Roller und auch E-Scooter – geht, ist alljährlich der 1. März ein wichtiger Stichtag. An diesem Tag muss die neue Versicherung abgeschlossen sein und am Fahrzeug das neue Kennzeichen angebracht werden – andernfalls darf man nicht mit seinem Gefährt am Straßenverkehr teilnehmen, sonst droht eine Anzeige wegen „Fahrens ohne Versicherungsschutz“.
Auch mehr als drei Wochen nach diesem Stichtag mussten Polizeibeamte am Mittwoch mehrere E-Scooter-Fahrer auf diese Versicherungspflicht und den notwendigen Wechsel des Kennzeichens hinweisen. Allen Erwischten wurde die Weiterfahrt untersagt – für sie war für den weiteren Heimweg „Schieben“ angesagt.
Eine Jugendliche setzte mit ihrem Verhalten dem Ganzen noch die sprichwörtliche Krone auf: Nicht nur, dass sie am frühen Abend in der Friedenstraße mit einem E-Scooter unterwegs war, der gar kein Versicherungskennzeichen trug, sie tippte auch noch während der Fahrt auf ihrem Handy herum. Auf die 14-Jährige kommt jetzt nicht nur eine Strafanzeige wegen des fehlenden Versicherungsschutzes, sondern auch eine Ordnungswidrigkeitsanzeige wegen der Handy-Nutzung zu. Ob das „verkehrserzieherische Gespräch“, das sie mit den Polizeibeamten führte, die notwendige Einsicht bringt, bleibt abzuwarten. Das Mädchen wurde nach Abschluss der Kontrolle an seine Mutter überstellt. |cri




#kaiserslautern #kaiserslauterngermany #Lautern #nachrichtenkl #polizeikl #pfalz

Bildquelle bei Beispielbildern: https://www.polizei-beratung.de/presse/pressebilder/

Quelle Text/Bild:
Polizeipräsidium Westpfalz
Logenstraße 5
67655 Kaiserslautern

www.polizei.rlp.de

Kaiserslautern, 27.03.2025