Weil sie mit abgelaufenen Versicherungskennzeichen unterwegs waren, musste die Polizei am Dienstag mit mehreren E-Scooter-Fahrern ein ernstes Wort reden. Um eine Strafanzeige kommen sie nicht herum!
Zunächst fiel den Beamten gegen 15 Uhr ein Elektroroller in der Ludwigstraße auf, der noch ein altes Kennzeichen trug. Als sie den Fahrer stoppten und darauf ansprachen, behauptete der 17-Jährige, nicht gewusst zu haben, dass er seit dem 1. März ein neues Versicherungskennzeichen benötige. Dem Jugendlichen wurde die Weiterfahrt untersagt. Auf ihn kommt eine Strafanzeige wegen Fahrens ohne Versicherungsschutz zu.
Dasselbe blüht einem 14-Jährigen, der kurz vor halb fünf in der Eisenbahnstraße auffiel. Auch er war mit einem E-Scooter ohne gültigen Versicherungsschutz unterwegs. Er durfte nicht weiterfahren und musste seinen Roller nach Hause schieben.
Genau so erging es am Abend auch einem 26-Jährigen, der in der Mainzer Straße die Aufmerksamkeit einer Polizeistreife auf sich zog. Als der junge Mann mit seinem E-Scooter an den Polizisten vorbeifuhr und in die Mennonitenstraße abbog, konnten die Beamten sehen, dass an dem Roller ein blaues Kennzeichen angebracht war. Da die aktuell gültigen Versicherungskennzeichen aber grün sind, war klar, dass es sich um ein abgelaufenes Kennzeichen handeln muss. Die Streife folgte deshalb dem Scooter-Fahrer und stoppte ihn. Der 26-Jährige gab an, keine gültige Versicherung zu besitzen. Die Fahrt war somit für ihn an dieser Stelle zu Ende. Ein Strafverfahren ist eingeleitet. |cri
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Kaiserslautern, 26.03.2025