Die rheinland-pfälzischen Krankenkassenverbände begrüßen grundsätzlich die Erarbeitung eines neuen Krankenhausplans für Rheinland-Pfalz (2026ff.) auf Basis des jüngst vorgelegten Gutachtens der PD – Berater der öffentlichen Hand GmbH zur Krankenhauslandschaft im Auftrag des Landes Rheinland-Pfalz. Die Erkenntnisse aus dem Gutachten gleichen den wesentlichen Ergebnissen des von den Krankenkassenverbänden beauftragten und in 2024 vorgestellten Krankenhausstrukturgutachtens durch das Institute for Health Care Business (hcb) GmbH.
Das hcb-Gutachten war bereits im Juni letzten Jahres im Rahmen einer Pressekonferenz veröffentlicht worden und kam in Kernthemen zu identischen Grundaussagen: Die Notfallversorgung sei als sehr gut zu bezeichnen. Die aktuelle Versorgungssituation in Rheinland-Pfalz könne ebenso als gut bezeichnet werden – jedoch müsse gehandelt werden, um sich auf die kommenden Herausforderungen einzustellen. Die Konzentration und Spezialisierung von einzelnen Standorten und Leistungen aus qualitäts-, wirtschaftlichkeits- und versorgungsorientierten Gründen wurde dabei besonders herausgestellt.
Die sich verschärfenden Rahmenbedingungen in der stationären Versorgung, die Anlass für die jüngst verabschiedete Krankenhausreform waren, wirken dabei unmittelbar auf die Aufstellung des neuen rheinland-pfälzischen Krankenhausplans: Wie das Gutachten im Auftrag des Landes richtigerweise feststellt, sind die Hauptherausforderungen der wachsende Fachkräftemangel, die demographische Entwicklung sowie die niedrige Auslastung der rheinland-pfälzischen Krankenhausbetten (nach der Pandemie dauerhaft viel niedriger als in 2019 – die Fallzahlen gingen trotz leichter Steigerung in 2022 aktuell erneut um rund 11 Prozent zurück und liegen insgesamt in Rheinland-Pfalz niedriger als der Bundesschnitt). Das Gutachten identifiziert auch Versorgungspotenziale im Hinblick auf die Krankenhausstandorte. Zugleich gäbe es aber relativ wenige ambulante Angebote. Die Ambulantisierungspotenziale seien damit in Rheinland-Pfalz noch längst nicht ausgeschöpft – stationäre Leistungen werden von den Bürgern weniger nachgefragt als noch vor Jahren.
Dies gilt es im neuen Krankenhausplan für 2026ff. zu berücksichtigen. Stärkste Neuerungen für den Krankenhausplan, die schon rein formal umgesetzt werden müssen, werden die im Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) vorgegebenen Kernthemen sein – zunächst vor allem die Einführungen von Leistungsgruppen und verbindliche Qualitätskriterien. Gerade verbindliche Qualitätsvorgaben können Bürger vor Gelegenheitsversorgungen schützen. Hierfür ist es wichtig, die qualitätsverbessernden Vorgaben der Krankenhausreform und der sich anschließenden Rechtsverordnungen umzusetzen und nicht durch zu weitreichende Ausnahmeregelungen zu verwässern. Auch die vom Land ins Spiel gebrachten Regio-Kliniken beziehungsweise die sektorübergreifenden Gesundheits- und Versorgungsangebote können aus Sicht der Krankenkassen perspektivisch einen positiven Beitrag für eine gute Versorgung im Land leisten.
Die medizinische Versorgung ist ein zentrales Thema in der rheinland-pfälzischen Bevölkerung. Denn im Krankheitsfall und insbesondere im Notfall ist eine qualitativ hochwertige Versorgung wichtig. Aus Sicht der rheinland-pfälzischen Krankenkassenverbände braucht es ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Zentralisierung, Spezialisierung und Qualitätssteigerung sowie wohnortnaher Grundversorgung. Die Gesundheitsversorgung auf dem Land muss auch durch ein Angebot von mehr ambulanter Versorgung gestärkt werden. Nicht zuletzt entstehen für die Versorgung der Menschen in Rheinland-Pfalz Chancen aus der Nutzung von digitalen Angeboten, (Weiter-)Entwicklung von KI, personalisierter Medizin sowie medizinischem/medizintechnischem Fortschritt die auch genutzt werden müssen.
Die zusätzlichen finanziellen Mittel aus dem Transformationsfonds müssen zielgerichtet für eine echte Strukturreform eingesetzt werden, um solide und zukunftsfähige Strukturen in der Gesundheitsversorgung zu schaffen. Nicht akzeptabel ist jedoch weiterhin die Bundesgesetzgebung, dass die Beitragszahlenden der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) für diese gesamtgesellschaftliche Aufgabe zur Hälfte mit aufkommen sollen. Der Bund verlagert damit die Verantwortung für den gesamtgesellschaftlich notwendigen Umbau der Krankenhauslandschaft zu 50 Prozent auf die Schultern der gesetzlich Versicherten und ihrer Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber. Eine vollständige Steuerfinanzierung des Transformationsfonds ist daher der einzig richtige Weg, die gesamtgesellschaftlichen Aufgaben fair zu finanzieren, ohne die GKV-Beitragszahlenden noch weiter einseitig zu belasten.
Nun gilt es im Sinne der Bevölkerung sich bietende Chancen zu nutzen und die aufgezeigten Möglichkeiten zur Versorgungsoptimierung umsetzen. Die gesetzliche Krankenversicherung in Rheinland-Pfalz bietet an dieser Stelle nochmals ihre umfangreiche Unterstützung sowie ihre aktive Mitgestaltung und Mitarbeit bei der anstehenden Umsetzung der Krankenhausplanung an.
Die gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen vertreten rund 90 Prozent der Menschen in Rheinland-Pfalz, wenn es um deren Betreuung im Krankheits- und Pflegefall sowie um die Gesundheit und deren Förderung geht. Unser zentrales Anliegen ist es, dass die Menschen in Rheinland-Pfalz auch zukünftig qualitativ hochwertige medizinische und pflegerische Leistungen unabhängig von Alter, Wohnort und sozialer Herkunft zu bezahlbaren Preisen in Anspruch nehmen können.
—————–
Quelle Text/Bild:
AOK Rheinland-Pfalz/Saarland – Die Gesundheitskasse
Virchowstraße 30
67304 Eisenberg
www.aok.de
www.facebook.de/aokrps
27.03.2025