– Hundehalter:innen sollten eine Hundehaftpflichtversicherung haben, um sich vor finanziellen Belastungen durch Schäden, die der Vierbeiner verursacht, zu schützen.
– Unerwartete Aktionen des Vierbeiners können schnell erhebliche Schäden verursachen, die durch diese Versicherungspolice abgefedert werden können.
– Die Verbraucherzentrale gibt Tipps für einen guten Versicherungsschutz.
In jedem fünften Haushalt in Deutschland lebt ein Hund. Diese treuen Begleiter bereichern unser Leben, können jedoch auch unerwartete Herausforderungen mit sich bringen. Wenn ein Hund plötzlich ausreißt und einen Unfall verursacht, können die finanziellen Folgen erheblich sein. Der Satz „Der macht nichts“ ist weit verbreitet, doch unerwartete Aktionen unserer vierbeinigen Freunde können unangenehme Konsequenzen nach sich ziehen.
„Verursacht ein Hund Schäden, haftet der Besitzer. Deshalb ist eine spezielle Haftpflichtversicherung ein absolutes Muss“, informiert Anna Follmann, Versicherungsexpertin der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz. „Anders als bei Katzen, Kaninchen oder anderen Kleintieren greift die normale Privathaftpflichtversicherung hier nicht.“
Umfang und Preis variieren von Versicherer zu Versicherer. Gleiches gilt für die Ausschlüsse. Einige Versicherer klammern bestimmte Kampfhunderassen aus oder machen die Höhe des Versicherungsbeitrages von der Hunderasse abhängig. „Wichtig ist es daher, immer einen genauen Blick in den konkreten Vertrag und die darin enthaltenen Versicherungsbedingungen zu werfen“, so Follmann.
Die Verbraucherzentrale rät beim Abschluss einer Hundehalterhaftpflichtversicherung auf folgende Punkte zu achten:
– Die Versicherungssumme sollte pauschal mindestens zehn Millionen Euro für Personen- und Sachschäden umfassen.
– Die Vereinbarung eines Forderungsausfallschutzes ermöglicht, dass die Versicherung ebenfalls einen eigenen Schaden ersetzt, wenn der Verursacher selbst nicht versichert oder vermögend ist.
– Der Versicherungsschutz sollte auch dann greifen, wenn Halter:innen unwissentlich gegen Pflichten wie Maulkorb- oder Leinenpflicht verstoßen.
– Auch Schäden, die entstehen, wenn andere Personen auf den Hund aufpassen, sollten versichert sein.
– Für Reisende ist es wichtig, dass der Versicherungsschutz während eines vorübergehenden Auslandsaufenthaltes für mindestens drei Jahre in der Europäischen Union und mindestens ein Jahr weltweit besteht.
– In einer Mietwohnung oder anderen privat gemieteten Räumen sollten Schäden bis zu einer Höhe von 500.000 Euro abgedeckt sein.
– Zudem sollten Schäden durch gewollte oder ungewollte Deckakte des eigenen Tieres mitversichert sein.
– Auch Hundewelpen sollten mindestens sechs Monate mitversichert sein, wenn sie noch mit im Haushalt leben.
Mit der richtigen Versicherung können Hundebesitzer sicherstellen, dass sie und ihre vierbeinigen Freunde gut geschützt sind.
Ein Versicherungsschutz für Hunde ist bereits für 50 Euro im Jahr zu haben. Einen Vergleichstest bietet die Stiftung Warentest unter http://www.test.de.
Fragen rund um Hundehalterhaftpflichtversicherungen beantworten die Beraterinnen und Berater der Verbraucherzentrale montags von 10 bis 13 Uhr und mittwochs von 14 bis 17 Uhr unter der Rufnummer (06131) 28 48 122.
Quelle Text/Bild:
Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz e.V.
Seppel-Glückert-Passage 10
55116 Mainz
www.verbraucherzentrale-rlp.de
Mainz, 25.03.2025
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