Vergesslichkeit schützt vor Strafe nicht

Am Freitagabend, den 22. März 2025, benutzte ein 25-jähriger Mann die Kundentoilette einer Tankstelle im Stadtgebiet. Beim Verlassen der Toilette bemerkte der Mann, dass er die Tür nicht öffnen konnte und dachte fälschlicherweise eingeschlossen zu sein. In seiner Verzweiflung trat er die unverschlossene Schiebetür ein. Die Tankstellenmitarbeiter verständigten umgehend die Polizei. Nach erfolgter Sachverhaltsaufnahme bekam der Beschuldigte einen Platzverweis, welchen er umgehend befolgte. Der 25-Jährige muss sich nun für den verursachten Schaden verantworten.




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Kaiserslautern, 23.03.2025