Unternehmen, die öffentliche Aufträge oder Konzessionen erhalten, werden ab diesem Zeitpunkt zur elektronischen Rechnungsstellung verpflichtet. Gemäß §3 ERechVORP müssen die Rechnungen in elektronischer Form ausgestellt und über das zentrale E-Rechnungsportal Rheinland-Pfalz (ZRE) an den Rechnungsadressat übermittelt werden.
Diese zentrale Lösung soll die Bearbeitung und Verwaltung von Rechnungen optimieren und vereinfachen. Für Rechnungssteller stehen hier, sowie auf der Webseite des ZRE detaillierte Informationen zur Verfügung, um den Umstellungsprozess zu erleichtern.
Die wichtigsten Informationen sind in den folgenden Schreiben zusammengefasst:
Informationsschreiben für die Kreisverwaltung Kaiserslautern
Informationsschreiben für die Abfallwirtschaft der Kreisverwaltung Kaiserslautern.
Weitere Infos zur E-Rechnung auf der Seite des Landes Rheinland-Pfalz
Häufig gestellte Fragen von Rechnungsstellern
Anmeldung und Registrierung für den zentralen E-Rechnungseingang
Wer schon mit der ZRE gearbeitet hat, sollte beachten, dass ab dem 01.07.2025 die Authentifizierung über das bisher verwendete Nutzerkonto RLP nicht mehr möglich sein wird. Nachfolger ist das ELSTER „Mein Unternehmenskonto“. Sollten sie noch kein ELSTER „Mein Unternehmenskonto“ haben, können Sie sich hier registrieren: https://www.elster.de/eportal/registrierung-auwahl
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Bild: Reiner Voß, © Landkreis Kaiserslautern
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Kaiserslautern, 21.03.2025
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