Bundesverfassungsgericht entscheidet 2025 über Kommunalverfassungsbeschwerde

Das Bundesverfassungsgericht hat gestern bekanntgegeben, dass es im Jahr 2025 über die Kommunalverfassungsbeschwerde des Landkreises Kaiserslautern und der Stadt Pirmasens entscheiden wird. Das Klageverfahren richtet sich gegen das Unterlassen des Landes Rheinland-Pfalz, im Landesfinanzausgleichsgesetz eine angemessene kommunale Finanzausstattung zu regeln.
Landrat Ralf Leßmeister wurde zudem darüber informiert, dass das Gericht seine Entscheidung mit dem Parallelverfahren des Landkreises Mansfeld-Südharz und des Salzlandkreises (Sachsen-Anhalt) verknüpfen möchte.
„Allein das ist schon eine positive Nachricht, wenn man bedenkt, dass wir die Verfassungsbeschwerde bereits 2019 eingereicht hatten“, äußerte Landrat Leßmeister. „Es bleibt zu hoffen, dass das Bundesverfassungsgericht nun endlich über unsere Kommunalverfassungsbeschwerde entscheidet und in seinem Urteil die desolate Finanzlage der Kommunen in Rheinland-Pfalz und in weiten Teilen Deutschlands mit einem nie dagewesenen zweistelligen Milliardenrekorddefizit berücksichtigt. Die alarmierende Finanzsituation in vielen Kommunen gebietet es, dem Land verfassungsrechtliche Verantwortungsstrukturen klar aufzuzeigen.“
Landrat Leßmeister hofft auf ein für die kommunale Familie erfolgreiches Urteil, das die dringend benötigte finanzielle Unterstützung für die Kommunen in Rheinland-Pfalz sicherstellen könnte.



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Kaiserslautern, 14.03.2025

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