Im Fall der am 5. September 2024 tot in ihrer Wohnung aufgefundenen 20-Jährigen (vgl. Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft vom 02.10.2024 https://stakl.justiz.rlp.de/presse-aktuelles/detail/im-fall-der-tot-in-ihrer-wohnung-aufgefundenen-20-jaehrigen-haftbefehl-in-vollzug-gesetzt) sind die Ermittlungen abgeschlossen. Nach den Feststellungen der Rechtsmedizin hat die 20-jährige Gewalt gegen den Hals erlitten, jedoch von geringerer Intensität als nach wissenschaftlicher Erfahrung bei tödlicher Gewalt gegen den Hals beobachtet, so dass ein Mitwirken weiterer Todesursachen möglich ist. Aufgrund der Feststellungen der Rechtsmedizin und der umfangreichen Ermittlungen der Kriminaldirektion Kaiserslautern hat die Staatsanwaltschaft Kaiserslautern Anklage gegen einen 20-jährigen Mann aus Worms wegen gefährlicher Körperverletzung mit Todesfolge erhoben. Der Mann hatte mit der 20-Jährigen seit Mitte des Jahres eine Beziehung, wobei er in Worms, sie in Kaiserslautern lebte. Der Mann ist nicht vorbestraft. Er hat von seinem Schweigerecht Gebrauch gemacht. Zurzeit befindet er sich in Untersuchungshaft. Die Anklage wurde zur Jugendkammer des Landgerichts Kaiserslautern erhoben, die nunmehr über die Eröffnung des Hauptverfahrens zu entscheiden hat.
Dr. Gehring
Leitender Oberstaatsanwalt
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Quelle Text/Bild:
Staatsanwaltschaft Kaiserslautern
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67655 Kaiserslautern
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Kaiserslautern, 10.01.2025