Abfallwirtschaftskonzept 2025-2029 für Kaiserslautern fertiggestellt

Gemeinsames Konzept von Stadt, Landkreis und ZAK

Die Zentrale Abfallwirtschaft Kaiserslautern (ZAK), der Landkreis Kaiserslautern und die Stadt Kaiserslautern haben als öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger (örE) ein gemeinsames Abfallwirtschaftskonzept für die Jahre 2025 bis 2029 im Sinne des Artikel 6 Absatz 2 Landeskreislaufwirtschaftsgesetz (LKrWG) verabschiedet. Es handelt sich um die dritte gemeinsame Fortschreibung des Konzepts – das gemäß Artikel 6 Absatz 4 LKrWG zusammen erstellt werden kann, wenn Aufgaben der kommunalen Abfallwirtschaft mit anderen öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern wahrgenommen werden.
Das gemeinsame Abfallwirtschaftskonzept 2025-2029 gliedert sich in zwei Teile: In den allgemeinen Teil – mit gemeinsamen Inhalten und Schnittstellen sowie den Leitlinien des gemeinsamen Handelns – und in jeweils eigenständige Teile von der Stadt Kaiserslautern, dem Landkreis Kaiserslautern und der ZAK. Die individuellen Inhalte umfassen jeweils sowohl die spezifischen Daten, Informationen, Planungen und Maßnahmen zum kommunalen Stoffstrommanagement als auch die abfallwirtschaftlichen Ziele.
Das Abfallwirtschaftskonzept ist auf der Website der Stadt Kaiserslautern www.kaiserslautern.deeinsehbar unter „Leben, Wohnen, Umwelt > Umwelt > Abfall > Abfallbilanz / Abfallwirtschaftskonzept“.



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Quelle Text/Bild:
Pressestelle der Stadtverwaltung Kaiserslautern
Willy-Brandt-Platz 1, 67657 Kaiserslautern
www.kaiserslautern.de

Kaiserslautern, 09.01.2025

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