Am frühen Abend des 25. Dezember 2024 kontrollierten Polizeibeamte in der Martin-Luther-Straße einen 44-jährigen Mann aus Kaiserslautern, der mit einem E-Scooter unterwegs war. Die Verkehrskontrolle brachte gleich mehrere Verstöße ans Licht. Im Rahmen der Kontrolle zeigte der Mann Anzeichen von Drogenkonsum. Ein freiwillig durchgeführter Urintest verlief positiv auf THC. Zusätzlich ergab ein Atemalkoholtest einen Wert von 0,94 Promille. Darüber hinaus stellten die Beamten fest, dass der E-Scooter nicht versichert war. Die Beamten untersagten dem Mann die Weiterfahrt und ordneten eine Blutentnahme an, um den genauen Nachweis von Alkohol- und Drogenkonsum zu sichern. Gegen den 44-Jährigen wird nun wegen Fahrens unter Alkohol- und Drogeneinfluss sowie Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz ermittelt. Die Polizei weist darauf hin, dass auch auf E-Scootern die gleichen Promillegrenzen gelten wie bei Kraftfahrzeugen. Alkohol und Drogen gefährden nicht nur die eigene Sicherheit, sondern auch die anderer Verkehrsteilnehmer. Zudem ist eine gültige Haftpflichtversicherung für E-Scooter gesetzlich vorgeschrieben.|PvD
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Kaiserslautern, 26.12.2024