Die Fallzahlen im Bereich der Geldautomatensprengungen sind auf Bundes- sowie zu großen Teilen auf Landesebene rückläufig. Trotz dieser positiven Tendenz kann keine generelle Entwarnung gegeben werden. Die skrupellosen Täter nutzen zur Begehung von Geldautomatensprengungen hochgefährliche Sprengstoffe, durch welche eine Gefährdung für Anwohner entstehen kann. Darüber hinaus kommt es durch die Tatbegehung zu hohen Sachschäden in den Bankfilialen.
Die Polizeibehörden nahmen dies zum Anlass, in den Nächten vom 3. bis 5. Dezember 2024, eine zweitägige Kontrollaktion im gesamten Bundesgebiet durchzuführen. Unter der Koordination der Taskforce GAA-Sprengungen des Landeskriminalamtes Niedersachsen beteiligten sich neben der Bundespolizei die Polizeien der Länder Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Hessen, Bayern, Baden-Württemberg sowie das Saarland.
Die in enger Zusammenarbeit mit den niederländischen Behörden durchgeführten Fahndungs- und Verkehrskontrollmaßnahmen konzentrierten sich mit dem Ziel der Feststellung von Geldautomatensprengern entlang der deutsch-niederländischen Grenze.
Bundesweit wurden mehr als 4000 Fahrzeuge kontrolliert und zwölf Personen festgenommen. Gegen sie lagen Haftbefehle unter anderem wegen Einbruchs oder illegalen Aufenthalts vor. Zusätzlich wurden 84 Strafanzeigen gefertigt und 56 Ermittlungsverfahren eingeleitet. Bei den Feststellungen aus anderen Phänomenbereichen handelt es sich überwiegend um Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz sowie Verkehrsverstöße.
Auch in Rheinland-Pfalz kann eine positive Tendenz hinsichtlich der Entwicklung der Fallzahlen verzeichnet werden. Bisher kam es im Jahr 2024 zu 21 Geldautomatensprengungen. Im selben Zeitraum 2023 konnten 45 Fälle registriert werden. Somit kann ein Rückgang von über 50 Prozent im Vergleich zum Vorjahr festgestellt werden (Stand 05.12.2024).
An der heute beendeten Kontrollaktion waren in Rheinland-Pfalz 224 polizeiliche Einsatzkräfte beteiligt. In den zwei Tagen wurden insgesamt 412 Fahrzeuge und 512 Personen kontrolliert. Hierbei konnten sechs Strafanzeigen (u.a. Urkundenfälschung, Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz, Fahren unter Alkohol und Fahren ohne Fahrerlaubnis) – ohne Bezug zum Phänomenbereich – gefertigt werden.
Seit dem 1. September 2019 hat das Landeskriminalamt Rheinland-Pfalz die zentrale Ermittlungsarbeit für das Land übernommen, um eine verbesserte Vernetzung, insbesondere der Bereiche Ermittlungen, Analyse, Einsatz, Prävention und Öffentlichkeitsarbeit mit den Sicherheitsbehörden anderer Bundesländer und dem Ausland zu gewährleisten.
Der rheinland-pfälzische LKA-Präsident Mario Germano unterstreicht: „Wir dürfen uns nicht auf den rückläufigen Fallzahlen ausruhen. Jetzt gilt es, weiterhin an den erfolgreichen Maßnahmen festzuhalten. Wir müssen gemeinsam mit den Banken Tatanreize für potentielle Geldautomatensprenger verhindern, denn jede Sprengung gefährdet Menschenleben.“
Quelle Text/Bild:
Landeskriminalamt Rheinland-Pfalz
Pressestelle
www.polizei.rlp.de/lka
Mainz, 05.12.2024