Richtig gut versichert – Unfallversicherung für Senior:innen hilft, Unterstützung zu organisieren

– Spezielle Unfallversicherungen für Senior:innen zahlen nicht nur Geld nach einem Unfall, sondern helfen auch bei der Organisation von Unterstützung.
– Für Senior:innen kann das sinnvoll sein, wenn sie allein leben und keine Verwandten oder Bekannte haben, die sie nach einem Unfall unterstützen.
– Unfallversicherungen für Senior:innen können eine sinnvolle Alternative zur normalen privaten Unfallversicherung sein.
Die ältere Generation ist heute deutlich aktiver denn je. Gleichzeitig steigt im Alter das Risiko, einen Unfall zu erleiden und auf Pflege angewiesen zu sein. „Die finanziellen Belastungen tragen die gesetzlichen Versicherungen wie Krankenversicherung und Pflegeversicherung aber oft nur unter bestimmten Voraussetzungen oder zumindest nicht in voller Höhe. Auch besteht mit dem Ruhestand keine gesetzliche Unfallversicherung mehr“, informiert Anna Follmann, Versicherungsberaterin der Verbraucherzentrale.
Anders als eine normale Unfallversicherung, welche nur bei dauerhafter Invalidität durch einen Unfall eine lebenslange monatliche Rente bzw. eine weitere Kapitalleistung bezahlt, ist die Senior:innen-Unfallversicherung ergänzend auf die Bedürfnisse von älteren Menschen zugeschnitten. Sie ist eine Kombination aus umfangreichen Hilfe- und Geldleistungen und bietet zusätzlich für die Genesungszeit nach Unfällen ohne bleibende Beeinträchtigung Unterstützung. „Denn die meisten Verletzungen durch Unfälle heilen aus, eine dauerhafte Invalidität bleibt nicht zurück“, so Follmann.

Die Verbraucherzentrale rät, beim Abschluss einer Unfallversicherung für Senior:innen auf folgende Punkte zu achten:

– Die Leistungsdauer für die Hilfeleistungen sollte mindestens sechs Monate betragen.
– Die Versicherung sollte die Organisation und Bezahlung von folgenden Hilfeleistungen übernehmen, unabhängig davon, ob der Unfall zu einer Invalidität führt oder nicht:
– Hausnotrufdienst mit einer 24-Stunden-Erreichbarkeit
– Menü-Service
– Begleitung bei Arzt-, Therapie- und Behördengängen
– Unterstützung bei Besorgungen und Einkäufen
– Wohnungsreinigung



– das Waschen und Pflegen der Wäsche und Kleidung
– Unterstützung bei der Körperpflege, beim An- und Auskleiden, bei der Zubereitung von Mahlzeiten und bei der Nahrungsaufnahme und der Nahrungsausscheidung
– eine Tag- und Nachtwache nach einem Krankenhausaufenthalt oder einer ambulanten Operation bei medizinischer Notwendigkeit, die Versorgung und / oder die Unterbringung von Haustieren und eine Beratung bei Umbau der Wohnung oder des Autos
– Krankheiten wie ein Oberschenkelhals- oder Armbruch, Herzinfarkt, Schlaganfall und Diabetes sollten als Unfall gelten und daher versichert sein.
– Auch müssen Unfälle, die durch die Einnahme von Medikamenten ausgelöst wurden, unter den Versicherungsschutz fallen.
– Eine Leistungseinschränkung bei mitwirkenden Krankheiten oder Gebrechen sollte bei Beanspruchung von Hilfeleistungen und Oberschenkel- und Armbrüchen, aber auch bei Herzinfarkten und Schlaganfällen entfallen.
– Der Vertrag sollte ohne Höchstversicherungsalter und altersunabhängig ohne Leistungseinschränkungen und Beitragserhöhungen fortgeführt werden.

Für ältere Menschen kann die Senior:innen-Unfallversicherung sinnvoll sein, wenn sie keine Verwandten oder Bekannte in ihrem Umfeld haben, die ihnen nach einem Unfall helfend zur Seite stehen.

Weitere Informationen bieten die Verbraucherzentralen online unter: Unfallversicherung für Senioren hilft, Unterstützung zu organisieren | Verbraucherzentrale-rlp.de

Fragen rund um die Unfallversicherung beantworten die Versicherungsexpert:innen der Verbraucherzentrale montags von 10 bis 13 Uhr und mittwochs von 14 bis 17 Uhr unter der Rufnummer (06131) 28 48 122.

Quelle Text/Bild:
Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz e.V.
Seppel-Glückert-Passage 10
55116 Mainz
www.verbraucherzentrale-rlp.de

Mainz, 04.12.2024

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