In der Nacht zum Sonntag musste zunächst eine alkoholisierte 49-Jährige ihren Kneipenbesuch aufgrund Pöbeleien frühzeitig beenden. Da sie einem Platzverweis nicht nachkam, wurde sie um auszunüchtern zur Polizei Landstuhl verbracht. Am Morgen konnte sie die Dienststelle wieder verlassen. Kurze Zeit darauf wurde sie als Beifahrerin während einer Verkehrskontrolle erneut festgestellt. Sie hatte zuvor ihren Partner angerufen, der sie in Landstuhl abholen sollte. Während der Verkehrskontrolle konnten die Polizisten deutlichen Alkoholgeruch wahrnehmen. Ein Atemalkoholtest bestätigte diese Wahrnehmung. Gegen den Abholer wurde ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet. Er muss nun mit einem Fahrverbot sowie einem Bußgeld rechnen.|pilan
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Kaiserslautern, 01.12.2024