Wie Lautrer Straßen ihre Namen erhalten

Referat Stadtentwicklung führt Vorschlagsliste mit über 100 Benennungen

Anfang November fällte der Stadtrat den Beschluss, zukünftig eine Straße in Kaiserslautern nach dem 1948 verstorbenen Kaiserslauterer Friedensaktivisten Ludwig Wagner zu benennen. Doch wie funktioniert eigentlich das Benennen einer Straße in Kaiserslautern und wer entscheidet, welche Straße wie benannt wird? Das zuständige Referat Stadtentwicklung gibt Auskunft.

Wer entscheidet über eine Straßenbenennung?
Beim Benennen einer neuen Straße oder eines Platzes entscheidet gemäß Hauptsatzung der Stadt in der Kernstadt der Bauausschuss, in den Ortsbezirken der jeweilige Ortsbeirat über den Namen.

Wer schlägt die Namen vor?
Das Referat Stadtentwicklung führt eine Vorschlagsliste mit potenziellen Straßennamen und wählt aus dieser Liste einen passenden Namen für die zu benennende Straße aus. Aktuell beinhaltet die Liste 119 Vorschläge, darunter als neuesten Eintrag nun auch Ludwig Wagner. In den Ortsbezirken kam es aber auch schon zu direkten Benennungen, ohne Einbeziehung der Liste.

Anhand welcher Kriterien kommen Vorschläge auf die Liste?
Gemäß der „Empfehlungen zur Benennung von Verkehrsflächen in Deutschland“ (Bundesamt für Kartographie und Geodäsie, Ständiger Ausschuss für geographische Namen, Mai 2019) besteht auch in Kaiserslautern eine Frist von fünf Jahren, die bei Straßenbenennungen nach Personen nach deren Tod einzuhalten ist. Diese kann jedoch vom Ortsbeirat bzw. Bauausschuss/Stadtrat außer Kraft gesetzt werden, was beim Norbert-Thines-Platz ebenso der Fall war wie etwa beim Ronnie-Hellström-Weg in Morlautern.
Weiterhin muss die Person insgesamt in ihrem gesellschaftlichen Wirken anerkannt sein und ihr Verhalten zu Lebzeiten keinen Anlass zu Bedenken gegeben haben. Benennungen sind dann unzulässig, wenn die Person Ziele, Handlungen oder Wertvorstellungen verkörpert, die mit dem Grundgesetz oder der Verfassung unvereinbar sind oder dem Ansehen der Stadt schaden könnten. Ferner muss die Namensgebung innerhalb eines abgegrenzten Areals in einen gesamträumlichen Kontext passen. Das kommt immer dann zum Tragen, wenn in einem Viertel alle Straßen nach einem bestimmten Leitmotiv benannt sind wie etwa im Musikerviertel.
Vorschläge für Benennungen können aus der Bürgerschaft kommen oder auch aus dem Stadtrat, wie im Falle von Ludwig Wagner oder beispielweise im Falle des Norbert-Thines-Platzes.
Das Eingangsdatum eines Vorschlags spielt keine Rolle.



Gibt es aktuelle Trends in der Benennung?
Gemäß dem im städtischen Gleichstellungsaktionsplan formulierten Ziel, mehr Straßen nach Frauen zu benennen, wurden 2018 auf Vorschlag der damaligen Gleichstellungsbeauftragten der Stadt 17 Frauennamen in die Vorschlagsliste für Straßennamen des Referates Stadtentwicklung aufgenommen. Es handelt sich dabei hauptsächlich um Frauen, die sich in irgendeiner Form um die Stadt Kaiserslautern verdient gemacht haben und somit einen Bezug zu Kaiserslautern haben, so etwa Irmgard von Opel oder Marliese Fuhrmann. Die Straßenbenennungen auf dem Pfaff-Gelände orientieren sich an dieser Vorgabe (Lina-Pfaff-Straße, Susanne-Ihsen-Straße, Clara-Immerwahr-Straße).

Kann eine Straße ohne Weiteres umbenannt werden?
Eine vollständige Umbenennung der Straße ist eine schwierige Aufgabe und sollte nur in begründeten Ausnahmefällen vorgenommen werden. Gegen den Widerstand der Anwohnerschaft hat eine geplante Umbenennung zudem kaum Aussicht auf einen Erfolg.
Wenn eine Straße umbenannt wird, entsteht für die Betroffenen ein enormer Aufwand, der auch finanziell zu Buche schlägt. Sämtliche Datenbestände, in denen die Adresse hinterlegt ist, müssen angepasst werden, vom Grundbuch bis zum Personalausweis.
Ein Beispiel aus der jüngeren Vergangenheit ist die Karl-Peters-Straße, die ursprünglich am 17. Januar 1938 nach dem Afrikaforscher benannt worden war. Eine Umbenennung der Karl-Peters-Straße ist im November 2005 an dem damaligen Widerstand der Anwohnerinnen und Anwohner gescheitert. Die durch die Stadtverwaltung vorbereitete Entscheidung zur Namensumbenennung durch einen Beschluss des Bauausschusses wurde durch eine entsprechende Unterschriftenaktion der Anwohnerinnen und Anwohner, die für die Beibehaltung des alten Straßennamens plädierten, verhindert.
Im Falle der Karl-Peters-Straße gab es jedoch die glückliche Fügung, dass es weitere bedeutenden Persönlichkeiten mit diesem Namen gibt. In der Sitzung des Bauausschusses vom 26. Januar 2015 wurde beschlossen, die Straße unter Beibehaltung des bisherigen Namens nach dem Astronomen Karl Peters zu benennen. Zusatzschilder unter den jeweiligen Straßenschildern wurden angebracht, die seitdem eindeutig auf die Herkunft des „neuen“ Namens hinweisen.

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Quelle Text/Bild:
Pressestelle der Stadtverwaltung Kaiserslautern
Willy-Brandt-Platz 1, 67657 Kaiserslautern
www.kaiserslautern.de

Kaiserslautern, 22.11.2024

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