Neue gesetzliche Regelungen sollten für mehr Preistransparenz für Verbraucher:innen sorgen.
Trotz eines eindeutigen Urteils des Europäischen Gerichtshofs werden die Regelungen oftmals nicht richtig umgesetzt.
Die Verbraucherzentrale gibt Tipps, um wirklich günstige Angebote zu erkennen.
Rund um den Black Friday locken vor allem online viele Shops mit Rabatten und übertreffen sich mit Preisnachlässen. 30, 50 oder gar 70 Prozent billiger als sonst sollen die beworbenen Waren angeblich sein. Wer Preise längerfristig beobachtet, stellt allerdings fest, dass die Rabatte gar nicht so außerordentlich sind, wie Online-Shops ihre Kunden glauben machen wollen. Gerne werden die Aktionspreise nämlich mit der Unverbindlichen Preisempfehlung (UVP) der Hersteller verglichen und nicht mit den tatsächlich üblichen Verkaufspreisen. Diese liegen ohnehin meist erheblich unter der Herstellerempfehlung.
Seit 2022 gibt es klare gesetzliche Regeln dafür, wie Rabatte ausgewiesen werden müssen: „Bei einer Preisermäßigung muss gegenüber Verbraucher und Verbraucherinnen der günstigste Preis angegeben werden, zu dem die Ware innerhalb der letzten 30 Tage vor der Preisermäßigung vom Händler angeboten wurde. Die eindeutigen Vorgaben, die jüngst vom Europäischen Gerichtshof bestätigt und weiter konkretisiert wurden, müssen endlich von allen Händler:innen korrekt umgesetzt werden.“ fordert Heike Troue, Vorständin der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz.
Verbraucherschutzministerin Katharina Binz sensibilisiert die Verbraucherinnen und Verbraucher für sogenannte „Dark Patterns“: „Viele Online-Shops nutzen den Black Friday, um Kaufentscheidungen mit manipulativen Taktiken wie ‚fast ausverkauft‘ oder ‚nur noch 2 Artikel verfügbar‘ zu beeinflussen – obwohl diese Aussagen oft nicht der Wahrheit entsprechen. Wer diese ‚Dark Patterns‘ erkennt, lässt sich nicht von künstlichem Druck verführen, sondern kann in Ruhe abwägen, was er oder sie wirklich braucht. Diese kritische Haltung ist entscheidend, um bewusst, nachhaltig und sozial zu konsumieren.“
Diese Tipps helfen bei der Suche nach günstigen Angeboten:
– Bereits vor den Aktionstagen überlegen, was gesucht werden soll
– Eine Vorab-Recherche für die in Frage kommenden Produkte und Preise
– Bei der konkreten Suche: Nutzung von mindestens zwei Preissuchmaschinen. Denn, so zeigten Tests, es gibt nicht die eine beste Suchmaschine. Erst wenn sich ein Sonderangebot mit Suchen in zwei Preissuchmaschinen nicht unterbieten lässt, kann sich der Klick auf den Kaufen-Button lohnen. Auch kann es sich lohnen, bereits im Vorfeld einen sogenannten Preiswecker einzustellen, der Preisschwankungen beim eingestellten Produkt überwacht.
– Sich nicht unter Druck setzen lassen. Ablaufende Balken, die angeblich die kleiner werdende Lagerbestände anzeigen, oder ablaufende Uhren sind beliebte Marketing-Werkzeuge, um Zeitdruck zu erzeugen. Reicht die Zeit für eine Überprüfung des scheinbar attraktiven Deals nicht aus, kann in Ausnahmefällen auch mal auf Verdacht gekauft werden. Allerdings sollte der Preis anschließend umgehend geprüft werden. Findet sich das Produkt günstiger, kann bei einigen Händlern der Kauf kostenlos storniert werden. Am besten vorab informieren, ob das möglich ist.
Auf der Internetseite der Verbraucherzentrale gibt es weitere Tipps für die Schnäppchenjagd. Es gibt diesen Artikel auch in Leichter Sprache.
Quelle Text/Bild:
Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz e.V.
Seppel-Glückert-Passage 10
55116 Mainz
www.verbraucherzentrale-rlp.de
Mainz, 20.11.2024
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