Verbraucherzentrale und Landeskriminalamt Rheinland-Pfalz geben Tipps, um unseriöse Anlageversprechen mit falscher Promi-Werbung zu erkennen

In regelmäßigen Abständen tauchen gefälschte Internetseiten auf, die Verbraucherinnen und Verbraucher zu dubiosen Anlagegeschäften animieren sollen. Sie werben mit erfundenen Promi-Aussagen und versprechen hohe Gewinne, ohne dass konkrete Informationen zur Funktionsweise oder den Hintermännern angegeben werden. Häufig werden solche Seiten nach kurzer Zeit wieder gelöscht.
Ein bekanntes Beispiel ist die Fake-Anzeige, in der behauptet wird, die Deutsche Bundesbank habe Carolin Kebekus verklagt, nachdem sie in einer Fernsehsendung über eine gewinnbringende Krypto-Plattform gesprochen habe. Nutzer:innen werden durch solche Anzeigen auf undurchsichtige Plattformen geleitet und aufgefordert, persönliche Daten preiszugeben.
Der Betrug beginnt oft mit einem kleinen Startkapital und einer professionell wirkenden Online-Präsenz. Sobald gutgläubige „Kunden“ ihre Kontaktdaten auf den betrügerischen Seiten angeben, werden sie schnell von vermeintlichen Anlageberatern kontaktiert. Diese Berater und Beraterinnen wirken äußerst professionell und bauen über Tage und Wochen hinweg ein Vertrauensverhältnis auf. Sie locken am Telefon mit hohen Renditen, niedrigem Risiko und der Möglichkeit, mit kleinen Beträgen einzusteigen. Oft liegt die Anfangsinvestition zwischen 200 und 250 Euro.
Nach der ersten Investition können die „Kunden“ die angebliche Kursentwicklung ihrer Geldanlage in einem gefälschten Trading-Konto (Depot) verfolgen. Ermutigt durch vermeintlich hohe Gewinne und die geschickte Überzeugungsarbeit der Betrüger:innen, lassen sich viele „Kunden“ zu immer höheren Investitionen verleiten. Die Geschädigten sollen Gelder auf reale Krypto-Börsen überweisen, häufig unterstützt durch den Broker, der Fernzugriff auf den Rechner der Verbraucher:innen fordert. Über Software wie „AnyDesk“ oder „TeamViewer“ wird den Betrügern der Zugriff gewährt, sodass sie ohne weiteres Zutun der Betroffenen agieren können.
Besonders heimtückisch wird der Betrug, wenn die Betroffenen versuchen, ihr Geld auszahlen zu lassen. Dann fordern die Betrüger immer neue Gebühren oder brechen den Kontakt völlig ab. In manchen Fällen erweitern die Betrüger den Betrug durch gefälschte Anwaltskanzleien oder Kreditverträge.



Doch wie schützt man sich vor dieser Betrugsmasche? Prüfen Sie das Angebot und den Anbieter genau, bevor Sie investieren. Achten Sie auf folgende Hinweise:
Man sollte keine sensiblen Daten preisgeben – wie Zugangsdaten zum Online-Banking oder zum Depot und niemals Zugriff auf den eigenen Rechner gewähren.
Über die Trading-Plattformen kann man sich vorab informieren, bevor man sich anmeldet oder Geld überweist. – Dafür kann man z. B. die Unternehmensdatenbank der BaFin (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht) nutzen.
Finger weg, wenn ungewöhnlich hohe Gewinne mit wenig Einsatz versprochen werden.
Die Verlinkungen auf den scheinbar seriösen Nachrichtenseiten sollten überprüft werden. Verweisen alle auf die beworbene Plattform, ist es unwahrscheinlich, dass die Seite seriös ist.
Wenn die Investitionen ausschließlich in Kryptowährungen getätigt werden müssen, sollte das misstrauisch machen.
Wer einem Betrug aufgesessen ist, sollte bei der Polizei Anzeige erstatten
Haben Sie den Verdacht von einem Betrug betroffen zu sein? Mit Hilfe dieser Fragen können Sie herausfinden, ob Ihr Anlagegeschäft eventuell eine Betrugsmasche ist:
Haben Sie anfangs 200-250 Euro investiert und damit rasante Gewinne erzielt?
Hat Ihr Anlageberater Sie ständig, teils aufdringlich, kontaktiert und zu höheren Investitionen ermutigt?
Haben Sie Ihrem angeblichen Berater Fernzugriff auf Ihren Rechner ermöglicht?
Sollen Sie Gebühren oder Steuern für die Auszahlung Ihres Geldes zahlen?
Ist der Berater unter der üblichen Nummer oder Kontaktadresse nicht mehr erreichbar?
Können Sie eine oder mehrere Fragen mit Ja beantworten, sind Sie möglicherweise Opfer eines Betrugs geworden. Tätigen Sie keine weiteren Zahlungen und setzen Sie sich unmittelbar mit der Polizei und Ihrer Bank in Verbindung.

Sie können auch online eine Strafanzeige erstatten:
Onlinewachen der Polizeien der Länder – Offizielles Portal

Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite Verbraucherzentrale, der Polizei sowie auf der Seite der Polizeiberatung.

Quelle Text/Bild:
Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz e.V.
Seppel-Glückert-Passage 10
55116 Mainz
www.verbraucherzentrale-rlp.de

Mainz, 14.11.2024

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