Der Regierungsentwurf für das neue Tierschutzgesetz wird am kommenden Montag, den 14.10., Thema einer öffentlichen Anhörung im Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft des Deutschen Bundestages. Im Bereich der Kennzeichnung und Registrierung von Hunden und Katzen enthält der Entwurf Neuerungen, die die Tierschutzorganisation TASSO e.V., die Europas größtes kostenloses Heimtierregister betreibt, grundsätzlich begrüßt. Um in der Praxis im Sinne des Tierschutzes etwas zu bewirken und dem Staatsziel Tierschutz gerecht zu werden, ist jedoch eine umfassende Überarbeitung des Entwurfs nötig.
Bisher wurde das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft durch das Tierschutzgesetz ermächtigt, eine Verordnung zur Kennzeichnung von Hunden und Katzen zu erlassen. Die insbesondere für die Rückvermittlung zusätzlich notwendige Registrierung wurde im Gesetz nicht erwähnt. Nun wurde im aktuellen Gesetzesentwurf der Bundesregierung unter § 2a Absatz 1b auch der Begriff der Registrierung eingefügt. Dies ist wichtig und längst überfällig, zu kritisieren ist allerdings, dass es sich weiterhin lediglich um eine Ermächtigungsgrundlage handelt. Die Bundesregierung ist dadurch zwar befugt, eine Verordnung zu erlassen, sie muss davon jedoch keinen Gebrauch machen. „Um zu vermeiden, dass die Ermächtigungsgrundlage zukünftig ungenutzt bleibt, ist es unerlässlich, die dringend notwendige Verpflichtung zur Kennzeichnung und Registrierung direkt im Gesetz zu verankern“, sagt Heike Weber, Geschäftsleiterin Tierschutz bei TASSO.
Die Einführung einer entsprechenden Verpflichtung wird nicht nur zu einer schnelleren Rückvermittlung von Fundtieren führen, sondern voraussichtlich auch im Bereich des Verbraucherschutzes und im Vollzug im Tierschutz Vorteile nach sich ziehen, z. B. durch mehr Transparenz im Bereich des Online-Welpenhandels. Zudem ist von einem Beitrag zur Gesundheit von Tier und Mensch durch bessere Möglichkeiten zur Rückverfolgung von Zoonosen wie z. B. Tollwut oder Leptospirose auszugehen. Details hinsichtlich der Ausgestaltung der Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht könnten in einer Verordnung geregelt werden. TASSO steht für Beratungsgespräche bezüglich einer effizienten Umsetzung gerne zur Verfügung.
Neben einer gesetzlich verankerten Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht hält TASSO eine weitergehende Überarbeitung des aktuellen Gesetzesentwurfs im weiteren parlamentarischen Verfahren für zwingend erforderlich. Dazu gehört unter anderem die Nennung konkreter Qualzuchtmerkmale, so dass die neuen Regelungen auch für Amtsveterinäre in der Praxis umsetzbar sind. Zudem sollte eine Positivliste für die private Haltung und den Handel mit Heimtieren eingeführt werden. Darüber hinaus fordert TASSO ein komplettes Verbot der Anbindehaltung. Allgemein trägt der aktuelle Entwurf dem Staatsziel Tierschutz nicht ausreichend Rechnung: „Mit einer Kompromisslösung, bzw. ohne eine ausführliche Überarbeitung des aktuellen Entwurfs, wird die Chance vertan, eine sinnvolle Handlungsgrundlage für die Exekutive im Sinne des Tierschutzes zu schaffen“, macht Weber deutlich.
Quelle Text/Bild:
TASSO-Haustierzentralregister für die Bundesrepublik Deutschland e.V.
Otto-Volger-Str. 15
65843 Sulzbach/Ts.
Deutschland
www.tasso.net
Sulzbach/Ts., 14.10.2024
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