Wann berichtet die Polizei über Ereignisse? Oder: Wird hier etwas unter den Teppich gekehrt?

Wenn ein schwerer Unfall passiert ist und eine Straße gesperrt werden muss, wenn die Polizei Personen sucht, Zeugen ausfindig gemacht werden sollen, wenn vor Telefonbetrügern gewarnt wird oder die dunkle Jahreszeit Einbrecher anlockt – das sind nur einige Beispiele für Themen, die man auf den öffentlichen Kanälen des Polizeipräsidiums Westpfalz bei X, WhatsApp oder im Presseportal nachlesen kann. Doch manchmal „fehlt“ eine Meldung – wird hier vielleicht etwas unter den Teppich gekehrt oder sogar vertuscht?
Nein! – Nicht immer ist es der Polizei möglich, sofort und gleich eine Pressemitteilung zu veröffentlichen: Würde eine Berichterstattung die Ermittlungen gefährden, beispielsweise, weil dadurch Täter vorgewarnt sein könnten? Könnte eine Meldung neue Tatanreize schaffen, sprich: Nachahmer animieren? Fingerspitzengefühl ist gefragt, wenn die Polizei eine Pressemitteilung herausgibt. Manchmal ist es auch eine Gratwanderung zwischen dem Informationsanspruch, den die Öffentlichkeit hat, und den Persönlichkeitsrechten, die Betroffene und Beschuldigte haben. Könnten Personen identifiziert oder stigmatisiert werden?
Wird zum Beispiel in einem kleinen Ort in ein Haus eingebrochen, veröffentlicht die Polizei in der Regel nicht den Orts- oder Straßennamen, um das Opfer zu schützen, erläutert Polizeisprecher Bernhard Christian Erfort.



„Wichtig ist uns, gesicherte Angaben zu veröffentlichen“, so der Leiter der Pressestelle. „Die Öffentlichkeit soll darauf vertrauen können, dass wir keine Falschinformationen verbreiten.“ Bei einem Überfall in Kusel stand beispielsweise früh ein Tatverdächtiger fest, aber die Polizei hatte erst auf Nachfrage über den Vorfall Auskunft gegeben. Nach dem aktuellen Stand der Ermittlungen war am 25. Juli 2024 im Stadtgebiet eine Frau von einem 30-Jährigen ihrer Tasche beraubt worden. Die Motivlage ist weiterhin unklar. Die 26-Jährige wurde bei dem Übergriff leicht verletzt. Insbesondere bei schwerwiegenden Delikten sprechen sich die Pressebeauftragten der Polizei mit den zuständigen Staatsanwaltschaften ab. Eine vorschnelle Information könnte nicht nur Gerüchte befeuern, sondern auch die Beweiserhebung beeinträchtigen. So kommt es auch vor, dass Polizei und Staatsanwaltschaft zunächst nicht über einen Fall berichten oder erst zu einem späteren Zeitpunkt die Öffentlichkeit informieren, wenn beispielsweise wichtige Zeugen vernommen und Spuren ausgewertet sind. Aus kriminalpolizeilicher Sicht ist eine Pressemitteilung in der Form eines Zeugenaufrufs unter Umständen nicht nötig, wenn zum Beispiel die Personalien der Beteiligten und Zeugen feststehen. Ist nach Abschluss der Ermittlungen der Sachverhalt aufgeklärt, gibt grundsätzlich die Staatsanwaltschaft Auskunft. Im Fall von Kusel dauern die Ermittlungen an, unter anderem stehen noch Vernehmungstermine aus, teilweise mit Dolmetscher.

„Die Pressestelle des Polizeipräsidiums Westpfalz versteht sich als Servicedienstleister für Medienvertreter: Journalistinnen und Journalisten können bei uns nachfragen, wenn sie eine Meldung „vermissen“ oder sie Informationen für ihre Recherchen benötigen“, so Erfort.

Die Polizei Rheinland-Pfalz und das Polizeipräsidium Westpfalz informieren im Internet sowie in den Sozialen Medien über polizeilich relevante Ereignisse, veröffentlichen Zeugenaufrufe oder Fahndungen und vieles mehr. Hier finden Interessierte unsere Accounts:

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Kaiserslautern, 26.08.2024