Weil ein 31-Jähriger aus dem Stadtgebiet im Verdacht steht, vorsätzlich Notfalleinsätze auszulösen, um diese dann live ins Internet zu übertragen, leitete die Polizei ein Ermittlungsverfahren gegen den Mann ein und beschlagnahmte sein technisches Equipment. Das Phänomen, eine Notlage vorzutäuschen, um einen Polizeieinsatz zu provozieren, um diesen dann zu filmen, wird als „Swatting“ bezeichnet. „Swatting“ ist strafbar.
Am Mittwochnachmittag war bei der Polizei eine E-Mail mit der Signatur des 31-Jähirgen eingegangen. Nach dem Inhalt der Nachricht war anzunehmen, dass aktuell eine Straftat in der Wohnung des Mannes verübt wird und ein Mensch in Gefahr sein könnte. Als die Polizei in der Wohnung des 31-Jährigen eintraf und den Mann damit konfrontierte, stellte sich jedoch heraus, dass nichts an der Sache dran war.
Der Einsatz wurde stattdessen live ins Internet übertragen – vom Verdächtigen mutmaßlich nicht zum ersten Mal. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Kaiserslautern ordnete eine Ermittlungsrichterin nun die Durchsuchung bei dem Mann an. Breits am Abend rückten Einsatzkräfte nochmals zur Wohnung des 31-Jährigen aus, mit einem Durchsuchungsbeschluss. Die Beamten stellten ein Smartphone und zwei Computer, die als Tatmittel in Frage kommen, sicher. Die Ermittlungen gegen den Mann wegen des Verdachts des Vortäuschens einer Straftat und der Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes dauern an. |erf
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Kaiserslautern, 21.08.2024