Das rheinland-pfälzische Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität hat einen Entwurf zur Ausführung des Wärmeplanungsgesetzes in Rheinland-Pfalz vorgelegt und Verbände um Stellungnahme gebeten. Ziel ist es, das Bundesgesetz zur Kommunalen Wärmeplanung (WPG) in Rheinland-Pfalz umzusetzen, indem die Verantwortlichkeiten auf Landes- und kommunaler Ebene definiert werden.
Der vorliegende Vorschlag ist nach Auffassung der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz grundsätzlich dazu geeignet, die regional sehr unterschiedlichen Potentiale für klimaneutrale Wärmeerzeugung bestmöglich zu realisieren. Damit werden die Voraussetzungen zur Steigerung des Anteils von fossilfrei erzeugter leitungsgebundener Wärme und zum Ausbau der Wärmenetze in Rheinland-Pfalz geschaffen, ohne die ein Gelingen der Wärmewende nicht möglich sein wird. „Gleichzeitig müssen nach Auffassung der Verbraucherzentrale aber auch die Rahmenbedingungen für Wärmekunden verbessert werden. Nur mit möglichst großer Transparenz und Planungssicherheit kann die Akzeptanz bei den privaten Haushalten für die notwendige Wärmewende geschaffen werden“, betont Heike Troue, Vorständin der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz.
Die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz begrüßt,
– dass die planungsverantwortlichen Stellen (pvS) aus Kosten- und Effizienzgründen in kreis- und verbandsfreien Städten, in verbandsfreien Gemeinden und in Verbandsgemeinden angesiedelt sind,
– dass für mehrere Gemeindegebiete eine gemeinsame Wärmeplanung durchgeführt werden kann,
– dass eine verkürzte oder eine vereinfachte Wärmeplanung als auch ein kompletter Verzicht möglich sind.
Die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz fordert,
– dass spätestens nach Abschluss der Wärmeplanung standardisierte Informationsveranstaltungen zumindest auf Verbandsgemeindeebene stattfinden,
– dass die planungsverantwortlichen Stellen die betroffenen Bürger:innen in den jeweiligen Plangebieten zeitnah und aktiv darüber informieren müssen, falls ein Ausbau eines Wasserstoffnetzes weder geplant noch zu erwarten ist,
– dass die Verbraucher:innen auch über den geplanten Um- oder Ausbau des regionalen Stromnetzes zeitnah informiert werden,
– dass die Runde der Teilnehmenden bei umfassenden Beteiligungsverfahren erweitert wird, die Einrichtung einer landesweiten Wärmenetzkarte, den Ausschluss eines möglichen Anschluss- und Benutzungszwangs im Rahmen der Kommunalen Wärmeplanung.
Eine Erläuterung der einzelnen Forderungen ergibt sich aus der ausführlichen Stellungnahme.
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Quelle Text/Bild:
Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz e.V.
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Kaiserslautern, 20.08.2024
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