Krankenhausreform qualitätsfokussiert und fair umsetzen

Anlässlich seiner Zusammenkunft mahnt der Verwaltungsrat der AOK Rheinland-Pfalz/Saarland den Gesetzgeber an, Qualitätsaspekte in der gegenwärtigen Krankenhausreform unabdingbar in den Mittelpunkt zu rücken und dabei eine faire Finanzierung zu gewährleisten.
2024 werden die Krankenhausausgaben der gesetzlichen Krankenkassen erstmals an die 100 Milliarden Euro ausfallen – was einem Drittel der gesamten GKV-Ausgaben entspricht. Zugleich sinkt jedoch die Auslastung der Krankenhausbetten. Für die gute und bedarfsgerechte Versorgung der Patientinnen und Patienten stehen den Krankenhäusern also Beträge in Rekordhöhe zur Verfügung. Benötigt werden indes nicht einfach immer mehr finanzielle Ressourcen, sondern die Gelder sind zielgenauer, sprich am Versorgungsbedarf der Menschen orientiert, einzusetzen.

Mit dem konkreten Versorgungsbedarf der Menschen in der Region befasst sich explizit das aktuelle Krankenhausgutachten des Instituts hcb in Auftrag der rheinland-pfälzischen und saarländischen Krankenkassen. Dieses ist als regionale Begleitung des Gesetzgebungsprozess zu verstehen, und befasst sich im Kern mit der Zukunft der Krankenhausstrukturen vor Ort. Intention der Analyse des Status Quo, ist das Aufzeigen von Weiterentwicklungsmöglichkeiten der aktuell bestehenden Versorgungsstrukturen mit Fokus auf eine gestufte Versorgung unter Berücksichtigung des Reformvorschlags der Regierungskommission. Die Ergebnisse des Gutachtens sollen unterstützen, eine langfristige Perspektive für die Gesundheitsversorgung in Rheinland-Pfalz und im Saarland zu entwickeln. Die Krankenhausstrukturen beider Bundesländer unterscheiden sich teilweise deutlich vom Bundesdurchschnitt. Folgende Festgestellungen:



überdurchschnittlich viele stationäre Fälle, das Saarland liegt an der Bundesspitze
unterdurchschnittliche Bettenauslastung mit der Folge von Ressourcenfehlsteuerung – die Auslastung liegt in beiden Ländern bei rund 66 Prozent
niedriger Schweregrad der Fälle: Rheinland-Pfalz liegt im Bundesdurchschnitt auf dem letzten, das Saarland auf dem drittletzten Platz – was bedeutet, dass verhältnismäßig viele Fälle mit niedriger Fallschwere in den Krankenhäusern behandelt werden
geringe, im Bundesvergleich unterdurchschnittliche, Investitionsfördermittel der beiden Bundesländer
beide Bundesländer haben die höchsten Landesbasisfallwerte
es besteht ein großes Ambulantisierungspotential – rund jeder fünfte aller vollstationären Fälle sind potenziell ambulant erbringbar
die Zahl der Medizinischen Versorgungszentren (MVZ) ist in beiden Ländern verhältnismäßig gering.

Vor dem Hintergrund der Personalintensität der stationären Versorgung sowie des demografiebedingten Fachkräftemangels, wird die größte Herausforderung sein, mehr Menschen mit weniger Personal gut zu versorgen. Schlüsselelemente zur Sicherung und Verbesserung der Versorgung werden in der Schwerpunktbildung (Leistungsgruppen an weniger Standorten) und Konzentration der Leistungen im Versorgungsauftrag an die Krankenhäuser gesehen. ein großer Anteil der Standorte könnte durch ambulante Alternativstrukturen zukunftssicher aufgestellt werden. Insgesamt lässt sich festhalten, dass die Krankenhauslandschaft in Rheinland-Pfalz und im Saarland derzeit leistungsfähig ist, gerade auch in der Notfallversorgung. Jedoch besteht aufgrund der vielen kleinen, wenig spezialisierten Krankenhäuser mit vielen ambulant-sensitiven (leichten) Fällen ein erhebliches Ambulantisierungs-, Konzentrations- und Spezialisierungspotential. Trotz bundesweit höchster Mittel durch die Beitragszahlenden in beiden Ländern (hohe Landesbasisfallwerte) sind viele Häuser aufgrund fehlende Investitionskostenfinanzierung in wirtschaftlichen Schwierigkeiten.

Nach Ansicht der AOK-Selbstverwaltung ist eine faire Finanzierung des Krankenhaus-Strukturumbaus unerlässlich: Im aktuellen Gesetzentwurf zu Krankenhausreform soll der Transformationsfonds verteilt auf zehn Jahre (2026 bis 2035) ein Gesamtvolumen von 50 Milliarden Euro haben. Die Hälfte davon (25 Milliarden Euro) sollen von den Ländern und die andere Hälfte aus der Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds und damit zu Lasten der Beitragszahlenden finanziert werden. Es ist völlig inakzeptabel, die Beitragszahlenden der gesetzlichen Krankenkassen mit einer Rechnung über 25 Milliarden Euro zu beteiligen, damit sie für den Staat den Krankenhausumbau finanzieren. Staatliche Aufgaben müssen vom Staat, sprich über Steuermittel, finanziert werden. Ebenso unverständlich: Die Beteiligung der privaten Krankenversicherung ist derzeit noch offen.

Auch droht die Gefahr, dass die notwendigen Verbesserungen der Versorgungsqualität auf der Strecke bleiben. So sollten die Länder beispielsweise Versorgungsaufträge künftig nur noch an Krankenhäuser vergeben dürfen, die bestimmte Mindestvorhaltezahlen erreichen. Denn das sorgt dafür, dass Versorgungsaufträge und Vorhaltefinanzierung eng miteinander verbunden bleiben – in Sinne der Qualität und Patientensicherheit. Ziel muss stets die bestmögliche Behandlung mit der nötigen personellen und technischen Ausstattung sowie Routine sein. Für das Wohl der Patientinnen und Patienten wäre es ebenso angezeigt, Tempo zu machen. Es braucht eine qualitätsgesicherte, zielgenauere Versorgung, die Sicherstellung des Angebotes auf dem Land und Krankenhausstrukturen, die sich in Stadt und Land am Bedarf der Menschen orientieren.

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Quelle Text/Bild:
AOK Rheinland-Pfalz/Saarland – Die Gesundheitskasse
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Kaiserslautern, 05.08.2024