Am Donnerstag, 1. August, fand die jährliche präsidial- und behördenübergreifende Kontrolle des gewerblichen Personen- und Güterverkehrs statt. Hierbei war nicht nur der Schwerlastkontrolltrupp des Polizeipräsidiums Westpfalz, sondern auch das Landespolizeipräsidium Saarland vertreten. Ebenso beteiligten sich Kräfte der Zollämter Kaiserslautern und Saarbrücken, der SGD-Süd Gewerbeaufsicht, des Bundesamtes für Güterverkehr sowie der Zentralen Bußgeldstelle in Speyer. Bei den Kontrollen konnten unterschiedlichste Vergehen festgestellt werden. Es wurde in insgesamt elf Fällen die Weiterfahrt untersagt, davon fünfmal wegen verschiedener technischer Mängel an den Fahrzeugen und in sechs Fällen wegen mangelhafter Ladungssicherung. In diesen sechs Fällen konnte die Ladung jeweils vor Ort mit den vorhandenen Mitteln ordnungsgemäß nachgesichert und dann die Fahrt fortgesetzt werden. In einem Fall musste einem Sattelauflieger mit 13 Tonnen Ladung die Weiterfahrt untersagt werden aufgrund eines maroden Fahrzeugrahmens.
Dieser war auf der ganzen Länge derart durchgerostet, dass sich das Fahrzeug in einem verkehrsunsicheren Zustand befand und eine Umladung auf ein geeignetes Gefährt erfolgen musste. Gegen die verantwortliche Transportfirma wird überdies ein sogenanntes Einziehungsverfahren eingeleitet. Eine weitere Transportfirma handelte sich eine Anzeige wegen des Verstoßes gegen die Transitbestimmungen ein. Ein Fahrzeugführer wurde aufgrund von fehlenden Genehmigungen, beziehungsweise entsprechenden Kennzeichnungen des Fahrzeugs beanstandet. Zu guter Letzt kontrollierte der Zoll noch den Fahrer eines Lkw, der sich illegal in Deutschland aufhielt. Der Mann aus Litauen hatte nur eine befristete Aufenthaltserlaubnis. Ein entsprechendes Visum konnte er nicht vorlegen. Ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des illegalen Aufenthalts im Bundesgebiet hat das Zollamt eingeleitet. |kfa
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Kaiserslautern, 02.08.2024